Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll10. Sitzung / Seite 281

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22.18.39

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Viele von Ihnen lesen Zeitung – und täglich lesen viele von Ihnen über Verkehrsunfälle, und leider müssen täglich fast alle von Ihnen zur Kenntnis nehmen, dass die Hauptursache für Verkehrsunfälle überhöhte beziehungsweise nicht ange­passte Geschwindigkeit ist.

Gleichzeitig, wo wir den Blutzoll auf den Straßen leider zur Kenntnis nehmen müssen, haben wir hier in diesem Parlament die Möglichkeit, Maßnahmen zur verbesserten Ver­kehrssicherheit in Gang zu setzen, Maßnahmen, die vor allem auf dem Vorsorgeprinzip beruhen, sprich: das Mittel des Punkteführerscheins.

Es ist doch wirklich eigenartig, dass Herr Minister Gorbach damals, als er diesbezüg­lich das Vormerksystem – der österreichische Name: Punkteführerschein – einführte, bei diesem Punkteführerschein das Element aussparte, das die Hauptursache für Ver­kehrsunfälle ist, nämlich Geschwindigkeitsübertretung, unangepasste Geschwindigkeit. Dazu finden Sie kein Punktedelikt, kein Vormerkdelikt. – Da greift man sich als normal, als logisch denkender Mensch doch wirklich an den Kopf!

Ich habe mich schon damals bei den Debatten sehr, sehr kritisch zu Wort gemeldet, und die Antwort war, die Freiheitlichen – damals waren es, glaube ich, noch die Frei­heitlichen – oder das BZÖ wolle das nicht. Genauso gab es damals die Antwort, die ÖVP wolle das nicht, weil sowieso schon der Führerschein bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von über 50 km/h entzogen wird. – Ja, entschuldigen Sie, das ist ja wirklich ein Wahnwitz, wenn man 50 km/h über der erlaubten Höchstge­schwindigkeit dahinprescht! (Zwischenruf des Abg. Großruck.)

Wenn ich 40 km/h oder 45 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit im Ortsgebiet un­terwegs bin, dann hat das keinerlei Konsequenzen als Vormerkdelikt. Das ist ja völlig irre! Bei 50 km/h an Überschreitung verliere ich den Führerschein, bei 45 km/h an Überschreitung hat es als Vormerkdelikt keinerlei Relevanz. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Ich bekomme, wenn ich erwischt werde, zwar eine Geldstrafe, aber es ist nicht für den Wiederholungsfall vorgesorgt. Und das ist unser Problem!

Die Verkehrsrowdys, die Schnellfahrer sind meistens Wiederholungstäter, und das beste Mittel gegen Wiederholungstäter ist das Vormerksystem; da muss ich den ehe­maligen Verkehrsminister zitieren. – Da der Wahnwitz nach wie vor Realität ist, da wir hier in keinerlei Weise das ärgste Delikt, das es überhaupt auf österreichischen Stra­ßen gibt, berücksichtigen, wollen wir diesen Wahnwitz mit diesem Initiativantrag, mit diesem Vorschlag auf jeden Fall zur Geschichte werden lassen.

Ich hoffe, dass Sie uns dabei unterstützen, denn es gibt doch den generellen Konsens, dass Menschenleben zu erhalten sind. Das ist die oberste Aufgabe, definiert in der ös­terreichischen Bundesverfassung; ich könnte sie Ihnen durchaus zitieren.

Die oberste Aufgabe des Staates ist es also, die Menschen zu schützen, zum Schutz der Bevölkerung politisch wirksam zu werden.

Es gibt den täglichen Mord auf der Straße, denn wöchentlich stirbt eine Familie auf der Straße, und meistens wegen überhöhter Geschwindigkeit! (Abg. Riepl: Und bsoffen sind sie noch dazu!) Und dass das nicht mit entsprechenden Maßnahmen – ich rede noch gar nicht von Strafen, ich rede einmal nur vom Vormerksystem – geahndet wird, das muss der Vergangenheit angehören!

Wir sind im europäischen Durchschnitt, was das Strafausmaß anlangt bei Verkehrsde­likten, die Menschenleben fordern, leider im hinteren Feld. – Schauen Sie nach Italien, schauen Sie nach Frankreich, schauen Sie nach Deutschland, schauen Sie zu unseren


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