Lassen Sie mich zum Abschluss noch eine Besonderheit – für mich ist das eine Besonderheit – feststellen: Beim Aufgabenbereich des Sozialministeriums steht, dass die Freiwilligenarbeit im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsministerium gemacht wird. Das ist ein ganz neuer Satz, so etwas habe ich in einer Aufgabenverteilung bisher noch nie gelesen. Und da frage ich mich: Ist man doch ein bisschen misstrauisch zwischen Rot und Schwarz, sodass man sich gegenseitig beobachtet, oder ist das eine Folge dessen, dass Minister Buchinger in der vergangenen Legislaturperiode in der Freiwilligenarbeit total versagt hat, dass er überhaupt nichts gemacht hat, dass er die Freiwilligenorganisationen wirklich im Regen stehen hat lassen (Ruf bei der SPÖ: Das stimmt ja nicht!) und sie nur mit Sonntagsreden abgespeist hat? – Eines von beiden wird zutreffen. (Beifall beim BZÖ.)
Es ist daher, meine ich, höchst an der Zeit, dass wir gerade bei der Freiwilligenarbeit mit Sonntagsreden aufhören, denn die Freiwilligenarbeit ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Lebensqualität in Österreich. Die freiwilligen Helferinnen und Helfer – ob das jetzt Feuerwehr, Rotes Kreuz, Bergrettung und so weiter ist – arbeiten im Interesse der Bevölkerung, und das ist mehr als beeindruckend.
Daher wollen wir dem Herrn Sozialminister und dem Herrn Wirtschafts-/Familienminister ein bisschen Nachhilfe geben und einen entsprechenden Antrag einbringen, damit sie auch etwas zum Arbeiten haben:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ursula Haubner, Dolinschek, Dr. Spadiut, Kollegin und Kollegen betreffend die Freiwilligenpolitik
Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, die Umsetzung der nachstehenden Maßnahmen in der Freiwilligenarbeit ehest möglich vorzubereiten und dem Nationalrat die entsprechenden Gesetzesvorschläge zu übermitteln:
einen weitergehenden Versicherungsschutz für Freiwillige in Hilfsorganisationen,
Bonus für Betriebe, die freiwillige Mitglieder von Blaulichtorganisationen einstellen,
Abgeltung der Lohnkosten bei längeren Einsätzen,
bevorzugte Behandlung bei der Aufnahme in den öffentlichen Dienst,
Berücksichtigung im Rahmen der Schwerarbeiterregelung für freiwillige Mitglieder von Blaulichtorganisationen, die im Rahmen von schwierigen Einsätzen regelmäßig schweren physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt sind,
steuerliche Absetzbarkeit von Spenden an freiwilligen Hilfsorganisationen, wie insbesondere an die freiwilligen Feuerwehren und
bessere Unterstützung bei der Ausstattung an Geräten für freiwillige Hilfsorganisationen
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