Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 55

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Lassen Sie mich zum Abschluss noch eine Besonderheit – für mich ist das eine Beson­derheit – feststellen: Beim Aufgabenbereich des Sozialministeriums steht, dass die Freiwilligenarbeit im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsministerium gemacht wird. Das ist ein ganz neuer Satz, so etwas habe ich in einer Aufgabenverteilung bisher noch nie gelesen. Und da frage ich mich: Ist man doch ein bisschen misstrauisch zwischen Rot und Schwarz, sodass man sich gegenseitig beobachtet, oder ist das eine Folge des­sen, dass Minister Buchinger in der vergangenen Legislaturperiode in der Freiwilligen­arbeit total versagt hat, dass er überhaupt nichts gemacht hat, dass er die Freiwilligen­organisationen wirklich im Regen stehen hat lassen (Ruf bei der SPÖ: Das stimmt ja nicht!) und sie nur mit Sonntagsreden abgespeist hat? – Eines von beiden wird zutref­fen. (Beifall beim BZÖ.)

Es ist daher, meine ich, höchst an der Zeit, dass wir gerade bei der Freiwilligenarbeit mit Sonntagsreden aufhören, denn die Freiwilligenarbeit ist ein unverzichtbarer Be­standteil der Lebensqualität in Österreich. Die freiwilligen Helferinnen und Helfer – ob das jetzt Feuerwehr, Rotes Kreuz, Bergrettung und so weiter ist – arbeiten im Interesse der Bevölkerung, und das ist mehr als beeindruckend.

Daher wollen wir dem Herrn Sozialminister und dem Herrn Wirtschafts-/Familienminis­ter ein bisschen Nachhilfe geben und einen entsprechenden Antrag einbringen, damit sie auch etwas zum Arbeiten haben:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Dolinschek, Dr. Spadiut, Kollegin und Kollegen be­treffend die Freiwilligenpolitik

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, die Umsetzung der nachstehenden Maßnahmen in der Freiwilligenarbeit ehest möglich vorzubereiten und dem Nationalrat die entspre­chenden Gesetzesvorschläge zu übermitteln:

einen weitergehenden Versicherungsschutz für Freiwillige in Hilfsorganisationen,

Bonus für Betriebe, die freiwillige Mitglieder von Blaulichtorganisationen einstellen,

Abgeltung der Lohnkosten bei längeren Einsätzen,

bevorzugte Behandlung bei der Aufnahme in den öffentlichen Dienst,

Berücksichtigung im Rahmen der Schwerarbeiterregelung für freiwillige Mitglieder von Blaulichtorganisationen, die im Rahmen von schwierigen Einsätzen regelmäßig schwe­ren physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt sind,

steuerliche Absetzbarkeit von Spenden an freiwilligen Hilfsorganisationen, wie insbe­sondere an die freiwilligen Feuerwehren und

bessere Unterstützung bei der Ausstattung an Geräten für freiwillige Hilfsorganisatio­nen

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