Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 75

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her gesagt –, der Markt regelt sich von selbst und die Leute sollen halt die Kinder das nicht anschauen lassen.

Tatsache ist natürlich: Es ist wichtig, den Kinderschutz auch hier durchzusetzen. Wir haben daher auch den internationalen Vergleich gesucht und gesehen, dass zum Bei­spiel in Dänemark und Schweden bei Kindern unter 12 Jahren überhaupt Werbeverbot in den Kindersendungen besteht. Auch in Großbritannien und Belgien gibt es einen be­deutend höheren Schutz bei TV-Sendungen für Kinder. Wir würden da also stark hin­terherhinken.

Wir haben daher einen Abänderungsantrag erarbeitet, den wir hier einbringen. Inten­tion dieses Antrages ist es – um es kurz zu sagen, weil es aus dem Gesetzestext dann meistens schwieriger abzuleiten ist –, dass Kindersendungen erst ab einer Dauer von 45 Minuten und genau nur einmal unterbrochen werden dürfen. Damit wird hintange­halten, dass es viele Unterbrechungen gibt.

Unser Vorschlag lautet nunmehr wie folgt:

Es geht um Artikel 1 Z 1 in § 36, wo der Absatz 3 lauten soll wie folgt:

„Übertragungen von Fernsehfilmen (mit Ausnahme von Serien, Reihen und Dokumen­tarfilmen), Kinospielfilmen und Nachrichtensendungen dürfen für jeden programmierten Zeitraum von 30 Minuten einmal für Fernsehwerbung und Teleshopping unterbrochen werden. Die Übertragung von Kindersendungen darf für jeden programmierten Zeit­raum von mindestens 45 Minuten höchstens einmal unterbrochen werden, jedoch nur wenn die Gesamtdauer der Sendung nach dem Sendeplan mehr als 45 Minuten be­trägt. Die Unterbrechung darf allerdings frühestens nach 30 Minuten erfolgen.“

Analog dazu dann im Artikel 2 Z 3 § 19 Absatz 6:

„Die Übertragung von Gottesdiensten und Sendungen religiösen Inhalts darf nicht durch Werbung unterbrochen werden. Nachrichtensendungen dürfen für jeden pro­grammierten Zeitraum von mindestens 30 Minuten höchstens einmal für Werbung un­terbrochen werden. Die Übertragung von Kindersendungen darf für jeden program­mierten Zeitraum von mindestens 45 Minuten höchstens einmal unterbrochen werden, jedoch nur, wenn die Gesamtdauer der Sendung nach dem Spielplan mehr als 45 Mi­nuten beträgt. Die Unterbrechung darf allerdings frühestens nach 30 Minuten erfolgen.“

Da wir befürchten müssen, dass die Regierungsparteien trotz des wohl wirklich sachli­chen und guten Arguments, ohne jede Polemik, dem offenbar nicht beitreten wollen, gibt es auch einen Entschließungsantrag aller Parteien; einen zahnlosen Tiger zweifel­los, aber immerhin von der Intention her sinnvoll – daher werden wir dem natürlich bei­treten –, nämlich dass die Bundesregierung ersucht wird, den Betreibern von Privat­fernseh- und Privatradioanstalten nahezulegen, in Kindersendungen keine Werbe­unterbrechungen durchzuführen.

Wie gesagt, wir werden das unterstützen, fürchten aber, dass das eine weitaus schwä­chere Regelung ist. Wir hoffen daher auch im Sinne des schon mehrfach angespro­chenen neuen Stils hier im Parlament, dass man hier vielleicht einen wirklich sinnvollen und rein sachlichen Antrag der Opposition übernimmt.

Es ist bei Ausweitung der Werbezeiten im Privatfernsehen natürlich zu befürchten, dass der ORF aufgrund seiner finanziellen Krise hier ein bisschen nachhinken und sa­gen wird, dass er auch Werbeunterbrechungen will.

Es ist so, dass wir zweifellos für das duale System sind, daher auch für die Beibehal­tung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens, allerdings müssten dazu erst einmal die wirklich massiven Probleme aus dem Weg geräumt werden, insbesondere im Bereich der Verwendung des Geldes, der sparsamen und sinnvollen Verwendung, aber auch


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