Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 74

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Wer diesem Antrag beitritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Antrag findet keine Mehrheit und ist abgelehnt.

Wir kommen zum Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bündelung der Forschungskompetenzen in einem Ministerium.

Wer dem beitritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das findet keine Mehrheit und ist abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines eigenständigen Fami­lienministeriums.

Wer dem beitritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und abge­lehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umbenennung des Bundes­ministeriums für Landesverteidigung.

Zustimmung? – Das ist die Minderheit und abgelehnt.

12.10.042. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (19 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Privatfernsehgesetz und das Privatradiogesetz geändert werden (40 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.10.10

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Privatfernsehgesetz: Eine alte freiheitliche Forderung, dass das duale Rundfunksystem installiert werden kann. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ha­ben wir der Regierung gemeinsam vorgelegt!) Keine Frage, eine alte freiheitliche For­derung. Genau das habe ich gesagt, ich habe ja nichts anderes gesagt. Das ist viel­leicht eine Übersetzungsfrage. Damit werden jetzt die Werbeeinschränkungen für Pri­vatsender erleichtert.

Man könnte natürlich sagen, der Markt regelt das selbst und man kann es ganz freige­ben, man kann also Werbezeiten völlig freigeben, und man wird dann schon sehen, ob das Publikum dem dann noch folgt. Man ist aber doch zu dem Schluss gekommen, dass es hier ordnungspolitische Maßnahmen geben sollte, und daher gibt es hier Re­gelungen.

Allerdings gibt es einen Punkt, der uns bei dieser Regelung sehr stört. Bisher war es nur möglich, Kindersendungen erst ab einer Mindestdauer von 45 Minuten zu unterbre­chen. Die vorliegende Regierungsvorlage würde aber vorsehen, dass man bereits Kin­dersendungen mit einer Dauer von 30 Minuten unterbrechen könnte.

Warum man hier eine Verschlechterung des Kinderschutzes einführen will, ist sehr fragwürdig, und es hat auch niemand ein echtes Argument dafür gefunden. Mit dem Argument, die Eltern sollten schon darauf achten, was sich ihre Kinder anschauen, und sie sollen halt zu öffentlich-rechtlichen Sendern übergehen, könnte man natürlich über­haupt jede Regelung wieder abschaffen und könnte meinen – das habe ich schon vor-


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