Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 108

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worden ist –: Es ist heute darauf hingewiesen worden, dass der Plenarsaal umzubauen wäre, sodass er den Gegebenheiten entspricht. Dem ist an sich nichts hinzuzufügen.

Ich möchte aber noch an etwas anderes erinnern, bevor das Budget beraten wird: Wenn man sich den Deutschen Bundestag ansieht und den Raum, den ein deutscher Parlamentarier zur Verfügung hat – nämlich 54 m² Bürofläche pro Mandatar (der Red­ner hält eine Zeitschrift in die Höhe) –, so kann man sagen, das ist notwendig oder nicht. Ich möchte es nur zu bedenken geben, angesichts dessen, unter welchen Bedin­gungen hier im österreichischen Parlament manche Mitarbeiter, auch Parlamentarier, arbeiten müssen.

Auf noch etwas möchte ich hinweisen: Im Deutschen Bundestag hat ein Mandatar – ich habe das heute ausdrucken lassen – zur Finanzierung für Mitarbeiter 14 312 € im Mo­nat zur Verfügung. Sie wissen selbst, wie wenig ein österreichischer Parlamentarier hat. Ich meine, dass es höchste Zeit ist, auch darüber ein bisschen nachzudenken, so­dass ein Mandatar zumindest in der Lage ist, einen Akademiker alleine ausreichend zu beschäftigen.

Die Anforderungen an Parlamentarier werden mehr. Es ist notwendig, da auch die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Es muss ja nicht in dem Tempo passieren, wie die Klubfinanzierung angepasst worden ist. Die ist zwar teurer, aber ge­rechter. Ich bekenne mich dazu, ich habe auch mitgestimmt. Es wäre aber gerecht und zeitgemäß, auch für die Mandatare entsprechende Ressourcen zur Verfügung zu stel­len. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

13.53


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag wurde in groben Zügen erläutert. Er wird gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung verteilt, ist ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Jakob Auer, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine vorläufige Vorsorge für das Finanzjahr 2009 getroffen wird (Gesetzliches Budgetprovisorium 2009) (314 der Beilagen), in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (35 der Beilagen):

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. Im § 6 wird nach der Z 7 folgende neue Z 8 angefügt:

„8. Der Personalplan 2008, das ist der Stellenplan 2008 in seiner neuen Gliederung gemäß § 1, erhält jeweils

a) im Teil II.A hinsichtlich der Untergliederungen 10 „Bundeskanzleramt“, 14 „Militäri­sche Angelegenheiten und Sport“, 21 „Soziales und Konsumentenschutz“, 24 „Gesund­heit“ und 40 „Wirtschaft“,

b) im Annex Teil 1b hinsichtlich der Untergliederungen 10 „Bundeskanzleramt“, sowie 14 „Militärische Angelegenheiten und Sport“,

c) im Annex Teil 2 hinsichtlich der Untergliederungen 10 „Bundeskanzleramt“, sowie 14 „Militärische Angelegenheiten und Sport“ und

d) im Annex Teil 3 hinsichtlich der Untergliederung 14 „Militärische Angelegenheiten und Sport“

die aus der Anlage ersichtliche Fassung.“

 


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