Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 205

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Ich gebe auch zu, dass das in letzter Zeit vermehrt auf jüdischen Friedhöfen vorgekom­men ist. Aber, Frau Präsidentin oder Frau Ex-Präsidentin Glawischnig, es ausschließ­lich nur auf jüdische Friedhöfe zu beziehen, wäre mir zu kurz gegriffen! Ich bin der Mei­nung, dass jegliche Grabschändung schwer zu bestrafen ist – und nicht nur aus­schließlich jüdischer Gräber. Wenn wir über eine Erhöhung des Strafrahmens für sol­chen Taten diskutieren wollen, diskutieren wir darüber, aber bitte unterscheiden wir in dieser Frage nicht zwischen verschiedenen Konfessionen, sondern halten wir fest, dass Grabschändung generell ein abscheuliches Delikt ist, das schwer bestraft wer­den soll. Das wäre unser Anliegen. (Beifall beim BZÖ.)

18.38


Präsident Fritz Neugebauer: Da hiezu keine weitere Wortmeldung vorliegt, ist die De­batte geschlossen.

Ich weise diesen Antrag 33/A dem Verfassungsausschuss zu.

18.38.5610. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz über die Höhe des existenzsichernden Min­destlohnes (Mindestlohngesetz) (34/A)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Die Antragstellerin ist die Erstrednerin. – Frau Kollegin Schatz, Sie haben das Wort.

 


18.39.13

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wieder einmal beantragen wir Grüne einen gesetzlichen Mindestlohn in der Höhe von 7,25 € in der Stunde. Das ergibt bei einer Vollzeitbeschäftigung einen Ertrag von 1000 € netto. Dieser gesetzliche Mindestlohn soll jährlich fix valorisiert werden.

Meine Damen und Herren, jedes Jahr werden uns Studien und Untersuchungen vorge­legt, die deutlich zeigen, wie erschreckend viele Menschen in Österreich Vollzeit arbei­ten und sich trotzdem Wohnen, Essen und Heizen kaum leisten können. Die Möglich­keit, sich einen Computer zu kaufen oder auch einmal auf Urlaub zu fahren, ist in so einer Lebenssituation ohnehin utopisch. Ich beziehe mich jetzt nicht primär auf jene Betroffenen, die prekär beschäftigt, geringfügig beschäftigt sind – das werden ja auch immer mehr –, auch nicht auf die vielen Teilzeitbeschäftigten, sondern es geht wirklich um Menschen, die den ganzen Tag arbeiten und trotzdem ein Leben an der Schwelle der Armutsgefährdung führen müssen.

Meine Damen und Herren, der aktuelle Armutsbericht spricht von 230 000 Personen in Österreich, die von dieser Situation betroffen sind. Und der Einkommensbericht – auch der neue jetzt wieder – sagt uns einmal mehr, dass gerade die untersten und niedrigs­ten Einkommen in den letzten Jahren stagniert sind beziehungsweise durch die Infla­tion sogar real an Wert verloren haben. Dass von dieser Situation leider nach wie vor hauptsächlich Frauen betroffen sind, dürfte Ihnen eigentlich auch nicht neu sein.

Meine Damen und Herren, wir haben diese besorgniserregenden Daten seit Jahren – und trotzdem geht kaum etwas voran. Es ist für mich absolut unverständlich, warum sich keine der beiden Regierungsparteien für die Frage eines existenzsichernden Min­destlohnes als Mittel der Armutsbekämpfung für zuständig erklärt. Und ich spreche nicht von Transferleistungen, von Streichung oder Kürzung der Arbeitslosenversiche­rungsbeiträge, auch nicht von einer allfälligen Steuerreform, sondern ich spreche da­von, dass die Politik die Unternehmen einfach in die Pflicht nehmen muss, wenn es um so eine Mindestnorm geht. (Beifall bei den Grünen.)

 


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