Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll13. Sitzung / Seite 42

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Steuermodells den Bürgern umfassend hilft und endlich Vereinfachungen und Einspa­rungen bringt. So ist im derzeitigen System die Gesamtbelastung der Einkommen be­reits ab dem Beginn der Steuerpflicht hoch, steigt dann im Bereich der Mittelstands-Einkommen noch an, um dann bei den sehr gut Verdienenden plötzlich wieder nach unten zu gehen, was sozial ungerecht ist.

Das BZÖ fordert ein einfaches, aber revolutionäres Steuersystem, durch das die kalte Progression und die soziale Ungerechtigkeit des derzeitigen Steuersystems be­endet werden. Gleichzeitig soll durch einen massiven Abbau von Ausnahmeregelun­gen die Steuergerechtigkeit zugunsten der Kleinverdiener und des Mittelstandes (die derzeit im Gegensatz zu Großbetrieben ihre Besteuerung nicht optimieren können) ver­bessert werden.

Kern dieses Vorschlags ist eine Flat-Tax - also ein einheitlicher Abgabensatz -, die zu­sammen mit einem Steuerfreibetrag in Höhe von 11.000 Euro eine deutlich niedrigere Gesamtbelastung kleiner und mittlerer Einkommen, aber eine höhere Belastung sehr hoher Einkommen garantiert. Die Einheitsabgabe im BZÖ-Modell ersetzt Lohn- und Einkommensteuer sowie die Sozialversicherungs-Beiträge. Dem Steuerzahler wird nur ein einziger und einheitlicher Prozentsatz abgezogen. Vom Jahreseinkommen wird zu­erst der Steuerfreibetrag von 11.000 Euro abgezogen. Von der verbleibenden Summe wird die Flat-Tax samt Sozialversicherung in der einheitlichen Höhe von 44 Prozent ab­gezogen – für Steuer und Sozialversicherung. Durch das Flat-Tax Modell werden na­hezu alle Steuerpflichtigen deutlich entlastet. Lediglich für Spitzenverdiener mit sechs­stelligen Jahresgagen steigt die Belastung.

Einheitliche Abgabenbehörde

Ein weiterer Eckpfeiler ist die Vereinfachung im Bereich der Verwaltung durch eine ein­zige Abgabenbehörde, eine Berufungsinstanz und ein einheitliches Sozialversiche­rungssystem statt der immer noch bestehenden ständestaatlichen Ungleichbehand­lung. Somit wäre endlich der Weg für die längst fällige Reform der Sozialversicherun­gen geebnet.

Abschaffung der Kredit(vertrags)gebühr

Zur Stärkung der Attraktivität von Krediten erscheint weiters die Abschaffung der staat­lichen Kredit(-vertrags-)gebühr im Sinne des Gebührengesetzes dringend erforderlich, da diese Kredite unnötig verteuert und dadurch negative Wirkungen auf die Investi­tionsfreudigkeit und somit letztlich auf das Wirtschaftswachstum hat. Diesem Aspekt kommt in der jetzigen Krisenzeit besondere Bedeutung zu, da im Zuge der Krise die Gesamtkosten für Kredite sowieso angestiegen sind und in näherer Zukunft keine Ent­spannung dieser Lage zu erwarten ist. Außerdem stellt die staatliche Kreditgebühr in Europa eine Besonderheit dar, was aus Wettbewerbsgesichtpunkten zu kritisieren ist. Weiters hat sich das BZÖ schon mehrfach gegen „Bagatellsteuern“ ausgesprochen, da der damit verbundene Aufwand nicht im Verhältnis zu dem Erfolg steht und daher nicht zu rechtfertigen ist.

Vor diesem Hintergrund ist auch auf den im Regierungsprogramm angekündigten Ab­schied vom „Gebührenstopp“ der alten Regierung hinzuweisen. Insoweit drohen sogar noch Anhebungen der Kreditgebühren, da nach dem Regierungsprogramm „sämtliche Gebühren einer jährlichen Valorisierung unterzogen werden sollen“.

Halbierung und längerfristige Abschaffung der NoVA

Im Bereich des Kraftfahrzeughandels und dem damit zusammenhängenden Bereich der Automobilzulieferindustrie ist die Wirtschafts- und Finanzkrise bereits angekom­men. So ist das Neuwagengeschäft allein im Dezember um 16% zurückgegangen und für das Jahr 2009 ist ein weiterer Absatzrückgang zu erwarten. Zudem vergeht kein


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