Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll13. Sitzung / Seite 43

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Tag, ohne dass man besorgniserregende Botschaften großer Autohersteller vernimmt. Eine Besserung dieser Lage ist in naher Zukunft nicht zu erwarten, so dass es drin­gend einer Stärkung des Fahrzeugshandels bzw. der Automobilzulieferindustrie bedarf.

Zurzeit muss beim Kauf eines Kfz eine Normverbrauchsabgabe beim Händler entrich­tet werden, der diese als Abgabenschuldner beim Finanzamt abzuliefern hat. Die NoVA ist eine einmalige Abgabe und wird abhängig vom Verbrauch oder vom Hub­raum als Prozentsatz vom Nettopreis berechnet. Ihr unterliegen die Lieferung, der Eigenimport von bisher im Inland noch nicht zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeu­gen sowie die Änderung der begünstigten Nutzung bei bisher befreiten Fahrzeugen.

Die NoVA kann bis zu 16% der Bemessungsgrundlage und somit des Nettopreises bzw. des gemeinen Wertes des Fahrzeuges betragen. Sie stellt daher einen erhebli­chen Teil des Kaufpreises und damit eine erhebliche Belastung des Käufers dar.

Daher erscheint eine Halbierung der NoVA-Steuersätze als geeignete Maßnahmen, um den Kauf von neuen Kraftfahrzeugen anzukurbeln und einen Impuls zur dringend notwendigen Erneuerung des stetig älter werdenden Kraftfahrzeugbestandes zu ge­ben. Neben den positiven umweltpolitischen Effekten wird durch Senkung der NoVA die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Österreichs erhöht und die heimische Wirt­schaft erheblich entlastet. In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass die NoVA bzw. vergleichbare Regelungen nicht in allen EU-Ländern vorgesehen sind. Viele Un­ternehmen kaufen daher ihren Fuhrpark im Ausland, wodurch der Autohandel und die Werkstätten in Österreich benachteiligt werden. Insgesamt führen die Halbierung bzw. längerfristige Abschaffung der NoVA letztlich dazu, dass bestehende Arbeitsplätze ge­sichert und neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

2. Das BZÖ stärkt die Wirtschaft und sichert Arbeitsplätze!

Staatsbank, die direkt Kredite an Privatwirtschaft vergibt

Zur Ankurbelung unserer weitgehend kreditgestützten Wirtschaft ist der momentanen Verschärfung auf dem Kreditmarkt durch eine Staatsbank entgegenzutreten, die direkt günstige Kredite an die Privatwirtschaft vergibt. Geeignet erscheinen beispielsweise die Kommunalkredit oder die Österreichische Kontrollbank, da diese schon staat­lich sind und so bestehende Ressourcen bzw. bestehendes Know-how bezüglich Kre­ditvergaben genutzt werden können.

Aussetzung der Basel II-Kriterien

Aufgrund der bestehenden Ausnahmesituation erscheint es – insbesondere auch in Zusammenhang mit der vorgenannten Forderung – notwendig, für zeitlich begrenzte Zeit – nämlich zwei Jahre – die Basel II Kriterien verantwortungsvoll zu lockern und eine Stabilisierung der Bonitätsbewertung zum Zeitraum vor der Krise ermöglicht. Dies basiert insbesondere auf dem Gedanken, dass die Kriterien auf „normale Zeiten“ zuge­schnitten sind, jetzt aber andere Grundvoraussetzungen gegeben sind. Eine verhältnis­mäßige Anpassung ist daher zu fordern, umso mehr als die jetzt anzuwendenden Be­wertungsmaßstäbe die Krise verschärfen statt Werte langfristig zu beurteilen.

Mittelstandsgarantiefonds für Unternehmen

Zu den bisherigen begrüßenswerten Förderungen im KMU-Bereich hinzu sollte weiters ein Mittelstandsgarantiefonds geschaffen werden, der für jedes Unternehmen eine Haf­tung für 5.000 Euro übernimmt. Damit soll erreicht werden, dass die Überziehungsrah­men der Betriebe für Betriebsmittelbeschaffungen erweitert werden können, da auf­grund der für die Krisenzeit zu engen Überziehungsrahmen Auftragsannahmen massiv erschwert sind. Davon würden in Österreich ca. 200.000 Betriebe profitieren. Diese Maßnahme erscheint insbesondere in Hinblick auf das Bankenrettungspaket gerecht, da auch den KMUs als Wirtschaftsmotoren Österreichs vergleichbare Vehikel wie den Banken zu Verfügung gestellt werden müssen.

 


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