Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll13. Sitzung / Seite 44

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Investitionsprämie

Weiters ist die Einführung einer Investitionsprämie (10% der Investitionssumme) für zwei Jahre zu fordern. So wurde eine Investitionszuwachsprämie während der BZÖ-Regierungsbeteiligung als ein Kernstück des Konjunkturpakets 2002 eingeführt und die heimischen Unternehmen konnten davon in den Jahren 2002 bis 2004 nachhaltig profi­tieren. Dass diese Maßnahme die gewünschten Effekte voll erbrachte, wurde unter an­derem von WIFO und IHS bestätigt, die mehrmals den positiven Beitrag der Investi­tionszuwachsprämie zum Wirtschaftswachstum hervor strichen (OTS0138/04.08.2005). Darüber hinaus wurde dies auch in einer entsprechenden Anfragebeantwortung des Bundesministers für Finanzen 3037/AB vom 27.07.2005 voll bestätigt, wenn dort unter anderem ausgeführt wurde:

„Dass die zeitlich begrenzte Investitionszuwachsprämie von den Unternehmen in höhe­rem Ausmaß als erwartet in Anspruch genommen wurde, spiegelt die Treffsicherheit der zur Stärkung der Investitionstätigkeit gesetzten Maßnahme wider. () der rückläu­figen Entwicklung der Investitionen konnte erfolgreich Einhalt geboten werden.“ „Da­durch wurde ein entscheidender Impuls zur Belebung der heimischen Wirtschaft ge­setzt und damit nicht zuletzt ein wesentlicher Beitrag zur Absicherung der Beschäfti­gung und zur Schaffung neuer Arbeitplätze geleistet.“

Vorsteuerabzug für alle betrieblich genutzten Fahrzeuge

Unternehmer haben einen erhöhten Bedarf an Mobilität, um ihren Geschäften nachge­hen zu können. Aus diesem Blickwinkel ist grundsätzlich jedes betrieblich genutzte Fahrzeug förderungswürdig. Im Moment ist jedoch nur bei so genannten „Fiskal-LKWs“ (Kasten-, Kleinlastkraft- und Pritschenwagen; Kleinautobusse; Kleinbusse) die Mehr­wertsteuer absetzbar, nicht jedoch für sonstige, betrieblich genutzte Fahrzeuge. Diese Differenzierung erscheint jedoch bedenklich, soweit die nicht als „Fiskal-LKW“ geltende Fahrzeuge überwiegend zu betrieblichen Zwecken genutzt werden. Daher ist eine Aus­dehnung der bestehenden Vorsteuerabzugsregelungen zu fordern, wobei enge Vo­raussetzungen zu implementieren sind, um Missbrauch vorzubeugen. Zudem sind ins­besondere Höchstgrenzen bezüglich des Anschaffungspreises und der Schadstoffklas­sen zu setzen, um den betrieblichen Zwang nach Mobilität zu fördern, nicht aber teu­eren Luxus auf Kosten der Umwelt zu finanzieren.

3. Das BZÖ sichert die Zukunft der Unternehmen!

Innovationssicherungsfonds

Viele mittelständische Unternehmen leiden aufgrund der derzeitigen Krise trotz innova­tiver Produkte unter Nachfragerückgängen, da nicht dringende Investitionen vorüberge­hend auf Eis gelegt werden. Insbesondere leiden mittelständische Unternehmen darun­ter, im Zuge der Krise ins Ziel direkter Konkurrenten zu geraten, die auf eine Chance für feindliche Übernahmen warten. Daher sind unter bestimmten Voraussetzungen Überbrückungskredite über einen einzurichtenden Fond zu gewähren, wobei insbeson­dere die Zukunftsträchtigkeit des Produktes und die nach der Krise zu erwartenden Auftragslage entscheidend sein soll.

Sicherung des Forschungsstandorts Österreich

Wichtig ist auch, das zukünftige Produktivitäts- und somit Wirtschaftswachstum durch den Ausbau des Forschungsstandorts Österreich sicherzustellen, damit Österreich als Wirtschaftsstandort im internationalen Vergleich auch in Zukunft bestehen kann. Dabei muss es vor allem zu einer Umstellung auf eine wissenbasierende Gesellschaft und Wirtschaft kommen, um die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs weiter zu stärken. Inves­titionen in F&E stellen damit zwingend notwendige Kosten in die Zukunft Österreichs dar, die mittel- bis langfristig wirken und nicht auf Kosten kurzfristig wirkender Maßnah-


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