Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll13. Sitzung / Seite 113

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machen; die Republik haftet im Rahmen des Finanzmarktstabilitätsgesetzes dafür. Weitere 50 Millionen erhält die Privatbank von der Nationalbank, die sich zu 70 Prozent im Besitz der Republik Österreich befindet. Im Zuge der Verkaufsvorbereitungen wur­den die Vorstandsverträge von Karl Arco, Norbert Gertner und Karl Petricovics aufge­löst. Für die beiden Erstgenannten gab es neue Verträge mit kürzeren Laufzeiten. Karl Arco legte sein Vorstandsmandat mit Ende Jänner 2009 zurück. Aktuell leiten Andreas Grünbichler und Helmut Urban die Bank.

Gehälter, Gewinnbeteiligung und Abfertigung für die drei ehemaligen Vorstandsmitglie­der der Bank ergeben im Einzelnen für Karl Arco 6,5 Millionen Euro und für Norbert Gertner 4,5 Millionen Euro. Spitzenreiter ist Karl Petricovics mit etwa 8 Millionen Euro. Bei den Herren Arco und Gertner müssen noch Optionen auf Constantia-Privatbank-In­haberaktien hinzugezählt werden. Der Ertrag dieser Optionen liegt bei etwa 6 Millionen für Karl Arco und bei etwa 3,5 Millionen für Norbert Gertner, die allerdings in seinem Fall noch nicht ausbezahlt wurden.

Die heimischen Bankmanager bekommen weiter ihre Sonderzahlungen, obwohl sie rie­sige Verluste erwirtschaften und auf die Hilfe des österreichischen Staates angewiesen sind. Dabei war es gerade das Verhalten und Agieren dieser Banken-Elite, welches die jetzige Weltwirtschaftskrise durchaus mit verschuldet hat.

Das ist den österreichischen Bürgern nicht zuzumuten und wird von ihnen zu Recht nicht eingesehen. US-Präsident Obama: „Was die Menschen zu Recht ärgert, ist, Ver­sagen zu belohnen.“

Aus Sicht der FPÖ sind nicht nur die fraglichen Manager direkt zur Verantwortung zu ziehen (Entlassungen, Beschränkung der Gehälter, gegebenenfalls Regressforderun­gen), sondern es ist unter allen Umständen sicher zu stellen, dass der Liquiditätskreis­lauf uneingeschränkt aufrecht bleibt. Dies ist volkswirtschaftlich von höchster Wichtig­keit.

Wenn die heimischen privatwirtschaftlich organisierten Banken dies aus verschiedens­ten Gründen nicht leisten können und wollen, so hat die Bundesregierung das Funktio­nieren der Wirtschaft sicherzustellen. Der Staat kann und hat sich - wenn nötig - direkt an Banken zu beteiligen und diese dann über die Ausübung von Eigentumsrechten zu einer vernünftigen Kreditpolitik anzuhalten.

Die halbherzige Lösung durch die mögliche Bereitstellung von Partizipationskapital hat zur Folge, dass die Manager munter weiter ihre Spielchen treiben können und für ein­gegangene Risiken null Verantwortung tragen, im Zweifel springt „eh der Staat ein, oh­ne aber mitreden zu wollen“.

Eine völlige Sozialisierung der Verluste - und in guten Jahren eine völlige Privatisierung der Gewinne - ist nicht im Sinne eines freiheitlich demokratischen Staatsverständnis-ses. Die Banken haben sich für die zur Verfügung gestellten astronomischen Summen entsprechend zu verhalten.

Im Interesse Österreichs, seiner Bürger und seiner Volkswirtschaft stellen die unterfer­tigten Abgeordneten daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat möge beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend eine Regierungsvorlage zur Ände­rung des Bankenrettungspakets dem Nationalrat zuzuleiten, die unter anderem die fol­genden Punkte sicherstellt:

Vergabe von Staatskrediten für österreichische Banken nur unter der Voraussetzung einer verpflichtenden Bilanzkontrolle durch den Rechnungshof;

 


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