Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 81

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12.42.49

Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Bundesmi­nister! Werte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Man sieht an der geringen Präsenz hier, wie wichtig dieses Thema ist.

Ich möchte eingangs die Schülerinnen und Schüler des Sacre Coeur Graz recht herz­lich begrüßen, die dieser Debatte jetzt beiwohnen – herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Die letzten Monate in der Arbeitswelt haben uns gezeigt, dass Österreich nicht unab­hängig vom Weltmarkt ist, dass die weltweiten Ereignisse Österreich auch erreicht ha­ben. Vor diesem Hintergrund, Herr Kollege Kickl, ist es wichtig, auch Ruhe zu bewah­ren. In einer Krise sind zwei Punkte wesentlich (Zwischenruf des Abg. Öllinger): Ruhe, um den Überblick zu bewahren – Herr Kollege Öllinger, Sie haben recht –, und zur richtigen Zeit die richtigen Maßnahmen zu setzen. Da sind wir uns einig, glaube ich.

Es wurden in diesem Zusammenhang bereits einige Konjunkturpakete geschnürt, und das ist ein weiterer wichtiger Schritt. Ich bin froh, dass Sie das auch als guten Schritt sehen, denn Kurzarbeit ist immer besser als Arbeitslosigkeit, vor allem mit der neu ein­geführten Qualifizierungsbeihilfe. Das heißt, dass man die Mitarbeiterinnen und Mitar­beiter wieder fit für den künftigen Arbeitsmarkt macht. (Abg. Kickl: Mit Trommelkursen beim AMS?!)

Menschen in Arbeit zu behalten ist sehr wesentlich für das Selbstwertgefühl eines Menschen. Unser Landeshauptmann-Stellvertreter, Hermann Schützenhöfer, sagt im­mer: Arbeit ist Teil der Sinnerfüllung des Lebens. – Und genau das ist es, was wir auch hiemit berücksichtigen. (Abg. Kickl: Wo ist der Herr Landeshauptmann?)

Herr Kollege Riepl hat das schon angesprochen: Der Verwaltungsrat hat die genauen Richtlinien bezüglich der Mindest- und der Höchstdauer der Kurzarbeit festzusetzen, sowie die Verlängerung der Beihilfengewährung, den Personenkreis, die Mindest- und die Höchstdauer des Arbeitszeitausfalles, die Höhe der Beihilfe. Das sind sozusagen die Schwerpunkte. In weiterer Folge haben aber die Arbeitsmarktpartner, die Sozial­partner die genauen Details festzulegen.

Zur Behaltefrist werden Kollege Bartenstein und Kollege Wöginger dann noch ausführ­licher Stellung nehmen.

Was die Qualifizierungsbeihilfe angeht, so habe ich schon erwähnt, es gilt letztendlich, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Chance nutzen, sich fortzubilden, um neue Produktionsverfahren zu beherrschen und sich auf neue Werkstoffe und Pro­duktionsprozesse vorzubereiten.

Ich danke auch Finanzminister Pröll, dass er für dieses Beschäftigungsförderungsge­setz 222 Millionen € zur Verfügung stellt, denn die Sicherung der Arbeitsplätze und so­mit die Verhinderung von Arbeitslosigkeit hat oberste Priorität. Diesbezüglich sind wir uns einig, wie ich bereits gehört habe.

Die Notwendigkeit von Kurzarbeit zeigt aber auch, dass Störungen im Wirtschaftssys­tem vorhanden sind. Diesen Störungen muss man Hoffnung entgegensetzen, und Kurzarbeit ist eben ein solches Zeichen der Hoffnung, auch der Hoffnung, dass sich die ökosoziale Marktwirtschaft mit all ihren ethischen Prinzipien durchsetzt und Aktien­kurse nicht losgelöst von der Realwirtschaft gesehen werden. (Beifall bei der ÖVP), der Hoffnung, dass die Menschen, Unternehmer wie Arbeitnehmer, erkennen, dass eine florierende Wirtschaft nur in einem wertschätzenden, ausgewogenen Miteinander mög­lich ist. Herr Kollege Riepl, es geht nicht nur um die Arbeitnehmer, sondern auch die Unternehmer müssen miteinander gut umgehen. Es soll also eine Balance gegeben sein. (Beifall bei der ÖVP.)

 


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