Und was ist jetzt? – Jetzt sind es wieder die Beschäftigten, die Zugeständnisse machen müssen, die Einkommensverluste hinnehmen müssen, und es ist die öffentliche Hand, die massiv in Sachen Kurzarbeit investiert. Und die Aktionäre, die Unternehmer? – Hier braucht es eine fairere Beteiligung.
Wir Grüne wollen – und sagen das auch in einem Entschließungsantrag –, dass während der Kurzarbeit und auch zwei Jahre danach allfällig ausgeschüttete Gewinne aufgesplittet werden zwischen den Aktionären, den betroffenen Beschäftigten, die Lohneinbußen hatten und auch dem AMS als Financier der Beihilfe. Das ist für uns fair und das Mindeste, was die Profiteure hier beizutragen haben. (Beifall bei den Grünen.)
Der zweite Punkt unseres Antrags: Sie sehen hier gesetzlich künftig ja nur mehr eine Behaltefrist während der Beihilfenbezugsdauer vor. Aber sogar das haben die Vertreter der Wirtschaft noch zu unterlaufen versucht, was schon im höchsten Grade absurd wäre. Es gibt eine Beihilfe, um Beschäftigung zu erhalten, und dann soll der Arbeitsplatz nicht einmal während des Bezuges dieser Beihilfe absolut gesichert sein?!
Herr Kollege Riepl, der jetzt hinausgegangen ist, hat von Fairness, die man erwarten kann, gesprochen. Das ist nicht die Art von Fairness, die zu erwarten ist.
Aber es ist mir natürlich klar, dass Behaltefristen nicht sehr langfristig festgesetzt werden können. Wir alle wissen nicht, was in eineinhalb Jahren sein wird. Wir hätten deshalb den Vorschlag, dass die Behaltefrist nach Ablauf der Kurzarbeitszeit an eine prosperierende wirtschaftliche Entwicklung zu knüpfen ist.
Ich bringe deshalb folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Schatz, Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend gerechte Bedingungen zur Inanspruchnahme von Kurzarbeitsbeihilfen durch Unternehmen
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, ehestens, jedoch spätestens bis 1. April 2009, eine Regierungsvorlage vorzulegen, die sicherstellt, dass die Inanspruchnahme von Beihilfen für Kurzarbeit an folgende Bedingungen geknüpft wird:
Die genaue Beobachtung der Gewinnentwicklung in Unternehmen während der Inanspruchnahme der Beihilfen und zwei Jahre danach. Eine etwaige Gewinnausschüttung in diesem Zeitraum ist zwischen den AktionärInnen beziehungsweise EigentümerInnen, den vorher von Lohnverzicht durch Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten sowie dem AMS als Beihilfen- und Fördergeber aufzuteilen. Prämien und Bonifikationen für das Management sind ebenfalls in diese Regelung einzubeziehen. Und eine gesetzlich festgelegte Behaltefrist auch nach der Beendigung der Kurzarbeit bei positiven Konjunkturtests, die sich an der Länge der Kurzarbeit der betroffenen ArbeitnehmerInnen orientiert und maximal sechs Monate betragen kann.
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Meine Damen und Herren, Ihr Antrag in der Form, wie Sie ihn vorlegen, ist nicht verantwortungsvoll. Wir müssen das Gesetz beurteilen, das daraus entsteht, und das ist nicht zufriedenstellend. Und wenn Herr Kollege Riepl in seiner Rede darauf hingewiesen hat, dass 25 Prozent Einkommensverlust eine Zumutung sind, oder wenn ich an die Geschichte mit den Behaltefristen vom AMS-Vorarlberg denke, die er kritisiert,
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