dann wundert mich doch sehr, dass Sie diesem Gesetz zustimmen, denn genau das steht da drinnen! (Beifall bei den Grünen.)
12.54
Präsident Fritz Neugebauer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Schatz, Öllinger Freundinnen und Freunde betreffend gerechte Bedingungen zur Inanspruchnahme von Kurzarbeitsbeihilfen durch Unternehmen
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Initiativantrag (424/A): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz, das Landarbeitsgesetz 1984 und das Beschäftigungsförderungsgesetz geändert werden (Beschäftigungsförderungsgesetz 2009) (57 d.B.)
Was in der Debatte um Kurzarbeit zu sehr in den Hintergrund gerät ist die Tatsache, dass sie für ArbeitnehmerInnen im wesentlichen einen Lohnverzicht und Einkommensverlust von bis zu 60% bedeutet. ArbeitnehmerInnen leisten so einen wesentlichen Beitrag zur Überwindung einer Krise, an deren Ursachen sie nicht schuld sind. Darüber hinaus wurden in den Jahren vor der Krise zum Teil sehr hohe Gewinne eingefahren, von denen ArbeitnehmerInnen durch sinkende und stagnierende Reallöhne kaum etwas abbekommen haben. Das belegen alle Einkommensberichte des Rechnungshofes der letzten Jahre.
Wir sind der Meinung, wenn öffentliche Gelder, wie im gegenwärtigen enormen Ausmaß in die Unternehmen fließen, dann sind begleitend unbedingt genauere Auflagen und Bedingungen gesetzlich zu formulieren. Während der Zeit der Krise und der Inanspruchnahme von Kurzarbeit muss garantiert werden, dass Lasten und Risken gerechter verteilt werden und auch das Management und die Eigentümer der Unternehmen einen entsprechenden finanziellen Beitrag zur Überwindung der Krise leisten, analog den ArbeitnehmerInnen.
Der vorliegende Gesetzesentwurf zur Kurzarbeit schafft eine massive Erweiterung der Möglichkeiten für Unternehmen, Kurzarbeitsbeihilfe in Anspruch zu nehmen, ohne dass weitere Bedingungen an Unternehmen konkret im Gesetz formuliert werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, ehestens, jedoch spätestens bis 1. April 2009, eine Regierungsvorlage vorzulegen, die sicherstellt, dass die Inanspruchnahme von Beihilfen für Kurzarbeit an folgende Bedingungen geknüpft wird:
Die genaue Beobachtung der Gewinnentwicklung der Unternehmen während der Inanspruchnahme der Beihilfen und zwei Jahre danach. Eine etwaige Gewinnausschüttung in diesem Zeitraum ist zwischen den AktionärInnen bzw. EigentümerInnen, den vorher von Lohnverzicht durch Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten sowie dem AMS als Bei-
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite