Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 84

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dann wundert mich doch sehr, dass Sie diesem Gesetz zustimmen, denn genau das steht da drinnen! (Beifall bei den Grünen.)

12.54


Präsident Fritz Neugebauer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ord­nungsgemäß unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Schatz, Öllinger Freundinnen und Freunde betreffend gerechte Be­dingungen zur Inanspruchnahme von Kurzarbeitsbeihilfen durch Unternehmen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Initiativantrag (424/A): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktser­vicegesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungs­gesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz, das Landarbeitsgesetz 1984 und das Beschäftigungs­förderungsgesetz geändert werden (Beschäftigungsförderungsgesetz 2009) (57 d.B.)

Was in der Debatte um Kurzarbeit zu sehr in den Hintergrund gerät ist die Tatsache, dass sie für ArbeitnehmerInnen im wesentlichen einen Lohnverzicht und Einkommens­verlust von bis zu 60% bedeutet. ArbeitnehmerInnen leisten so einen wesentlichen Bei­trag zur Überwindung einer Krise, an deren Ursachen sie nicht schuld sind. Darüber hinaus wurden in den Jahren vor der Krise zum Teil sehr hohe Gewinne eingefahren, von denen ArbeitnehmerInnen durch sinkende und stagnierende Reallöhne kaum et­was abbekommen haben. Das belegen alle Einkommensberichte des Rechnungshofes der letzten Jahre.

Wir sind der Meinung, wenn öffentliche Gelder, wie im gegenwärtigen enormen Aus­maß in die Unternehmen fließen, dann sind begleitend unbedingt genauere Auflagen und Bedingungen gesetzlich zu formulieren. Während der Zeit der Krise und der Inan­spruchnahme von Kurzarbeit muss garantiert werden, dass Lasten und Risken gerech­ter verteilt werden und auch das Management und die Eigentümer der Unternehmen einen entsprechenden finanziellen Beitrag zur Überwindung der Krise leisten, analog den ArbeitnehmerInnen.

Der vorliegende Gesetzesentwurf zur Kurzarbeit schafft eine massive Erweiterung der Möglichkeiten für Unternehmen, Kurzarbeitsbeihilfe in Anspruch zu nehmen, ohne dass weitere Bedingungen an Unternehmen konkret im Gesetz formuliert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, ehestens, jedoch spätestens bis 1. April 2009, eine Regierungsvorlage vorzulegen, die sicherstellt, dass die Inanspruchnahme von Beihilfen für Kurzarbeit an folgende Bedingungen geknüpft wird:

Die genaue Beobachtung der Gewinnentwicklung der Unternehmen während der Inan­spruchnahme der Beihilfen und zwei Jahre danach. Eine etwaige Gewinnausschüttung in diesem Zeitraum ist zwischen den AktionärInnen bzw. EigentümerInnen, den vorher von Lohnverzicht durch Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten sowie dem AMS als Bei-


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