Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 103

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kosten, sie können verdiente Fachkräfte behalten, die sie natürlich – und das ist nicht uneigennützig – beim nächsten Aufschwung wieder brauchen, die Arbeitnehmer behal­ten ihren Job, und den Staat kostet ein Arbeitsloser mehr als drei Arbeitnehmer in Kurzarbeit. – Dies ist also insgesamt eine unter diesen Bedingungen doch optimierte Situation.

Warum es notwendig war, das Gesetz weiterzuentwickeln, ist auch klar. Nämlich, weil bestimmte Fragen, was die Kosten anlangt, nicht geklärt waren. Und da, Frau Kollegin Schatz, sollten Sie unterscheiden zwischen der Lage der Arbeitszeit und dem Kosten­ersatz der Arbeitszeit. Wenn die Möglichkeit besteht, die Arbeitszeit um 10 Prozent zu reduzieren, dann heißt das nicht, dass sich auch die Entschädigung dafür um 10 Pro­zent reduziert, denn es wird durchgerechnet. Auf der anderen Seite ist es dem Betrieb möglich, Fließbänder und ähnliche Einrichtungen im Produktionsprozess darauf auszu­richten.

Als zweiter Punkt war eine Klärung notwendig bezüglich die Behaltefrist, wenn nur in einem Teil der Firma oder an einem Standort gearbeitet wird: Ist dann betreffend Be­haltefrist der gesamte Teil betroffen? – Das ist ebenfalls geklärt, und es gibt betreffend die Behaltefrist auch eine praktischere Regelung als vorher, wobei, wie ich meine, auch Folgendes festzustellen ist: Es hat doch keines der Unternehmen Interesse, dass es nach Ende der Kurzarbeit die Mitarbeiter kündigt! Das wäre ja widersinnig! Wozu hätte es dann die Kurzarbeit gemacht? – Sollte es aber die wirtschaftliche Situation er­fordern, muss ein Unternehmer dann auch einigermaßen Dispositionsspielraum haben, sonst geht das ganze Unternehmen möglicherweise in Insolvenz. – Daher gilt es, die richtige Maßnahmenabwägung zu finden, um einerseits Flexibilität zu ermöglichen und andererseits Sicherheit zu geben.

Lassen Sie mich also zusammenfassend Folgendes sagen, insbesondere Ihnen, Herr Öllinger, weil Sie gemeint haben, dass hier nicht richtig verhandelt wurde: Ich finde, es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer – das sind die beiden hauptsächlich be­troffenen Gruppierungen – in Sozialpartnergesprächen eine Einigung erzielen. Das ha­ben Sie getan. Es finden sich also neben dem Gesetzgeber auf der zweiten Ebene der Richtlinienumsetzung auch die Sozialpartner, was, wie ich finde, vom Prozess her durchaus richtig gestaltet ist.

Es geht nicht um Vergangenheitsverklärung – niemand tut das! –, sondern es geht dar­um, dass wir uns mit den Problemen der Gegenwart auseinandersetzen, damit wir die Zukunft entsprechend gestalten können. Daher ist dies ein richtiger Ansatz zur richti­gen Zeit, der uns helfen wird, diese Krise zu bewältigen! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag. Lapp. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.35.22

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Herren Minister! Hohes Haus! Mit dem vorliegenden Tagesordnungspunkt setzen wir eine Maßnahme, die ein Teil vieler verschiedener Maßnahmen ist.

Das, was uns hier von den Oppositionsparteien vorgeworfen wurde, nämlich dass die­se Maßnahme nicht greifen würde und zu wenig sei, ist meiner Meinung nach ein fal­sches Argument. Ich glaube, der Unterschied zwischen den Oppositions- und den Re­gierungsparteien ist Folgender: Es gibt von Seiten der Regierungsparteien Vorschläge, die verwirklicht werden können, und von Seiten der Oppositionsparteien gibt es Vor­schläge, die sich in Bereichen finden, die sich nicht verwirklichen lassen. (Abg. Öllin­ger: Woher wissen Sie das?)

 


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