Beschäftigung der MitarbeiterInnen abzusichern, aber andererseits auch dem Unternehmen die wirtschaftliche Zukunft zu ermöglichen. Darum geht es.
Ich bin sehr froh über das, was heute im Rahmen der Pressekonferenz von den Sozialpartnern mitgeteilt worden ist. Ich halte diese Vereinbarung für sehr zielgerichtet, dass man die Behaltepflicht während der Kurzarbeit auf alle ArbeitnehmerInnen ausgedehnt hat, dass eine allfällige Behaltepflicht nach der Kurzarbeit sich nur auf jene Mitarbeiter bezieht, die zur Kurzarbeit angemeldet waren, und dass es eine Staffelung bei der Behaltefrist gibt, je nach Dauer der Kurzarbeitsphase: einen Monat Behaltefrist bei zwei Monaten Kurzarbeit, bei vier Monaten Kurzarbeit zwei Monate Behaltefrist, bei 12 Monaten Kurzarbeit drei Monate Behaltefrist und bei längerer Kurzarbeitsdauer eine Behaltefrist von vier Monaten.
Ich glaube, das ist situationsgerecht und mit Hausverstand. Hier haben die Sozialpartner aufgrund ihrer Erfahrung vor Ort richtige Maßnahmen und Entscheidungen getroffen. Ich bedanke mich ganz herzlich, dass das zustande gekommen ist. Ich kann nur um die Zustimmung zu dieser Regelung ersuchen, die heute vorliegt – im Sinne der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und im Sinne der betroffenen Unternehmen. (Beifall bei der ÖVP.)
13.47
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Darmann zu Wort. 3 Minuten. – Bitte.
13.47
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Herren Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und zu Hause! Heute wurde bereits viel über die Sicherung von Beschäftigten und über die Stärkung der Arbeitsplätze, des Arbeitsmarktes, des Wirtschaftsstandortes Österreich geredet, Tatsache ist aber, dass eine wesentliche Grundlage, eine Voraussetzung für die Schaffung von Arbeitsplätzen und für den Erhalt hoch qualifizierter Arbeitsplätze auch eine entsprechende arbeitsmarktrelevante hoch qualifizierte Ausbildung ist. Diese hoch qualifizierte Ausbildung muss in Österreich gewährleistet sein, egal, ob es jetzt darum geht, Ausbildung zu schaffen, bevor jemand in das Erwerbsleben eintritt, oder berufsbegleitend.
Wenn ich bei der berufsbegleitenden Ausbildung bin, reden wir genauso über das Fachhochschulwesen, über die Fachhochschulen in Österreich, und mir als Kärntner sei es gestattet, auch über den Fachhochschulbereich in Kärnten zu reden. Dieser Fachhochschulbereich in Kärnten ist ein florierender, ein starker Fachhochschulbereich, mit über 30 Studiengängen in den Bereichen Bauingenieurwesen, Architektur, Technik, Wirtschaft, Gesundheit, Soziales, wie gesagt auch berufsbegleitend. Und wenn wir hier von Arbeitsplätzen reden, ist es notwendig, in diese Ausbildung zu investieren – denn Investitionen in die Ausbildung sind natürlich eine Investition in die Qualifizierung zukünftiger Arbeitnehmer. (Beifall beim BZÖ.)
Das Land Kärnten ist seit Gründung der Fachhochschulen im Jahr 1993 immer den Verpflichtungen nachgekommen, hat stets mit Förderungen die Fachhochschulen unterstützt und auf die Förderungen Jahr für Jahr auch immer wieder etwas daraufgelegt. Der Bund ist diesen Erhöhungen in der Förderung der Fachhochschulen seit 1993 nicht nachgekommen.
In diesem Zusammenhang stellen die Abgeordneten Mag. Darmann, Bucher, Petzner, Dolinschek, Linder, Jury, Kolleginnen und Kollegen folgenden Entschließungsantrag betreffend Erhöhung der Studienplatzförderung der Fachhochschulen in Kärnten um 34 Prozent:
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