Die finanziellen Anforderungen an die Fachhochschulen sind seit der Einführung kontinuierlich gestiegen. So haben die Umstellung auf Bachelor- und Masterstudien sowie die Internationalisierung des Studienangebotes und die Verpflichtung zur angewandten Forschung und Entwicklung auf der einen Seite die Qualität und das Angebot der Studienlehrgänge optimiert, die Kosten dafür wurden jedoch von Seiten des Bundes bisher nicht entsprechend berücksichtigt.
Die Abgeordneten des BZÖ fordern vom Bund eine Erhöhung der Studienplatzförderung um 34%, das wären für Kärnten 3,3 Millionen Euro. Darüber hinaus müsse die Dauerhaftigkeit der Maßnahmen mit einem begleitenden Entwicklungs- und Finanzierungsplan sichergestellt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung sowie der Bundesminister für Finanzen, werden aufgefordert, sicherzustellen, dass
1. die Studienplatzförderung des Bundes ohne einschränkende Zusatzbedingungen um 34% (3,3 Millionen Euro) rückwirkend zumindest ab 1.1.2009 erhöht wird, damit die Qualität der Ausbildung und das sehr gute Angebot der Kärntner Fachhochschulen für die Studentinnen und Studenten erhalten und ausgebaut werden kann,
2. ein flankierender Entwicklungs- und Finanzierungsplan erstellt wird, der das weitere notwendige Wachstum des Fachhochschul-Sektors garantiert.
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Mag. Barbara Prammer: Es ist hiezu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
PräsidentinWir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Beschäftigungsförderungsgesetz 2009 in 57 der Beilagen.
Dazu haben die Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ich lasse zunächst über die von diesem Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.
Die Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag, der sich auf die Artikel 1, 2, 4 und 5 bezieht, eingebracht, und ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Abänderungsantrag ist damit abgelehnt.
Ich komme sogleich zur Abstimmung dieser Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes, und ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
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