Vor einem warne ich hier schon, meine sehr verehrten Damen und Herren, nämlich vor der Grundtendenz, vor der Grundbotschaft dieses Entschließungsantrags der Freiheitlichen. Da wird nämlich nicht mehr und nicht weniger gemacht, als zumindest einmal auf dem Klavier der Ausländerfeindlichkeit zu spielen, wenn nicht gar Emotionen zu schüren. Von „Verhetzung“ möchte ich nicht sprechen, so weit möchte ich nicht gehen, aber Sie wollen das ganz, ganz bewusst schüren, und das ist verwerflich, das ist abzulehnen. (Abg. Strache: Wir wollen Probleme lösen, wo Sie Probleme produzieren!) Und da weiß ich die Regierungsfraktionen und die große Mehrheit in diesem Lande einer Meinung mit mir, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Abgesehen davon ist Ihr Entschließungsantrag inhaltlich in Vielem falsch und geht völlig ins Leere. Vier Punkte führen Sie an. Punkt eins, meine sehr geehrten Damen und Herren, bezieht sich auf das Prinzip der Ausländerbeschäftigungspolitik, die sich seit Jahren bewährt hat, nämlich nach dem Bedarf des Arbeitsmarktes vorzugehen: Stichwort Fachkräfteverordnung, Stichwort Schlüsselkräfte, zum Beispiel auch Stichwort Pflegepersonal. Die, die wir brauchen, holen wir zu uns, und wir machen das recht vernünftig. (Abg. Strache: Sie sorgen nicht für die Ausbildung im eigenen Land!)
Zum Zweiten, was die Asylwerber anlangt, meine
sehr verehrten Damen und Herren: Es gibt kaum ein zweites Land, das in Sachen
Beschäftigungszugang von Asylwerbern ... (Abg. Strache:
Keine Ausbildungsoffensive im eigenen Land!) – Herr Strache,
auch Sie sollte das interessieren, damit Sie es nachher wissen! Jetzt wissen
Sie es offensichtlich nicht. – Die Asylwerber haben in diesem Land
erst nach sechs Monaten überhaupt irgendeinen Zugang zum Arbeitsmarkt, und
dann nur als Saisonniers. Das ist menschlich oft nicht ganz leicht zu
vertreten. Da ist es aber notwendig, den Asylwerbern in dieser Welt schon
zu signalisieren, dass wir nicht die günstigsten Zugangsbedingungen
zum Arbeitsmarkt haben, weil als Konsequenz andernfalls mancher, der sonst
nicht zu uns käme, zu uns kommen würde. Da sind wir also im unte-
ren Mittelfeld, da sind wir sehr restriktiv, und das vertreten wir weiterhin. (Zwischenruf
des Abg. Weinzinger.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die anderen beiden Punkte Ihres Entschließungsantrages sind schlicht und ergreifend ausländerfeindlich. (Abg. Strache: Wir sind inländerfreundlich, während Sie inländerfeindlich agieren!) Ich weiß, es gibt Länder auf dieser Welt, da verlieren ausländische Arbeitskräfte ihren Aufenthalt – vorher ist ihnen der Pass abgenommen worden –, und sie werden ins nächste Flugzeug zurück nach Indien, Pakistan oder Sri Lanka verfrachtet. Das wollen wir in Österreich jedoch nicht sein, abgesehen davon, dass es zu dem Thema auch EU-Regeln gibt (Abg. Strache: Reden wir von Nicht-EU-Bürgern!), abgesehen davon, dass ausländische Arbeitskräfte auch vorher Arbeitslosenversicherungsbeiträge einbezahlt haben und ein Anrecht auf Arbeitslosengeld, ein Anrecht auf Notstandshilfe haben.
Was türkische Staatsbürger anbelangt, sehr geehrter Herr Klubobmann Strache, sollten Sie jetzt schön langsam wissen: Es gibt keine Freizügigkeit für türkische Arbeitnehmer. Das wäre ja auch im Fall eines allfälligen EU-Beitritts eines der Kernthemen. Nein, das gibt es nicht. Wenn aber türkische Arbeitnehmer einmal bei uns sind, wenn wir sie hergeholt haben, dann müssen wir und werden wir vernünftig mit ihnen umgehen, und dann gelten eben auch die Regeln, die schon von meinem Vorredner angesprochen worden sind. Da sind wir EU-Recht unterworfen, und wir stehen dazu. Da ist es so: Wenn ein türkischer Arbeitnehmer ein Jahr bei einem Unternehmen legal tätig ist, dann kann er weiter bei diesem Unternehmen tätig sein. Wenn er fünf Jahre da ist, erfährt er insgesamt auch Freizügigkeit in diesem Land. Das ist gut und recht so, und dazu stehen wir, auch wenn in drei Tagen Landtagswahlen sind. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Mag. Gaßner.)
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