Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 145

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Der Eurofighter belastet das Budget. Das ist wohl wahr und richtig. Bei dieser Gelegen­heit komme ich auf das Budgetbegleitgesetz 2003 zu sprechen, 7. Teil: Bundesministe­rium für Landesverteidigung; Artikel 69 – Bundesgesetz über den Nachkauf von Luft­raumüberwachungsflugzeugen.

„§ 1. Der Bundesminister für Landesverteidigung wird ermächtigt, für den Bund

1. 18 Stück Luftraumüberwachungsflugzeuge zum Kaufpreis von bis zu 1 337 Millionen Euro anzukaufen und zusätzlich

2. Verträge über Lieferungen und Leistungen von bis zu 632 Millionen Euro im Zusam­menhang mit dem Ankauf und der über den Voranschlagsansatz 1/40108 zu bede­ckenden mehrjährigen Bezahlung dieser Luftraumüberwachungsflugzeuge abzuschlie­ßen.

Für die finanzielle Bedeckung hat der Bundesminister für Finanzen zu sorgen.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen, der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie und der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Landesverteidi­gung betraut.“

Was folgt daraus? – Der seinerzeitige politische Inhalt der Absichten, die im Procedere des Anschaffungsvorganges unbestritten verkündet worden sind, ist gesetzlich festge­schrieben worden. Das heißt, die Kosten des Eurofighters sind außerhalb des Heeres­budgets zu bedecken.

Wenn also diese Eurofighterkosten nicht extra bedeckt werden, handelt es sich um einen gesetzwidrigen Budgetvollzug. Ich kann natürlich zum Taschenspielertrick grei­fen und sagen, es ist diese 250 Millionen-Tranche, die jährlich dafür verwendet werden muss, sowieso inkludiert. Aber ich wiederhole, das ist nicht ernsthafte Budgetpolitik, dann würden wir von einem Taschenspielertrick sprechen. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist kein Zufall, dass Generalstabschef Entacher anlässlich des Nationalfeiertages 2008 klipp und klar davon gesprochen hat, dass ein jährlicher Fehlbestand von rund 250 Millionen € das Heeresbudget belastet. Das sind nämlich genau diese 250 Millio­nen €, die berechnet auf die 10-Jahres-Finanzierung des Eurofighters samt Betriebs­kosten darstellbar sind.

250 Millionen € sind ein unabdingbares Muss, das dem Heer zu vergüten ist.

Nächster Punkt: Es gibt kein Geld für die Reform. Ich erinnere daran, im Juni 2004 wurde das Schlussdokument der Bundesheerreformkommission vom Vorsitzenden der Kommission, Bürgermeister Zilk, übergeben. Anlässlich dieser Übergabe an den dama­ligen Bundesminister Platter hat Zilk klar geäußert, dass die Umsetzung der Reform von mindestens 1 Prozent des BIP als laufendes Budget für das Heer einbegleitet sein muss.

Unbestrittenermaßen ist die Gesamtbudgetierung von 4 Milliarden €, um den Trans­formationsprozess abschließen zu können, gekennzeichnet worden. Es ist auch im Schlussdokument unter Punkt 4 der Bundesheerreformkommission klipp und klar zum Ausdruck gebracht worden, dass, um den Transformationsprozess des Bundesheeres 2010 in dem dargestellten Modell umsetzen zu können, ein laufender Verteidigungsetat zwischen 1,11 und 1,18 Prozent des Bruttoinlandsprodukts notwendig ist.

Es hätte also einer Anschubfinanzierung von 1 Milliarde € bedurft, die nie geflossen ist, sowie einer laufenden angemessenen Erhöhung des Budgets, um den Transforma­tionsprozess herbeizuführen.

 


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