Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 193

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Dringlichen Anfrage die familienpolitischen Themen behandelt wurden. Es geht, wie Sie alle wissen, gerade beim Kinderbetreuungsgeld, aber auch beim Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld um wichtige familienpolitische Leistungen, die gerade auch von der ÖVP immer als ein Meilenstein in der Familienpolitik bezeichnet wurden und die auch geschaffen wurden zur Abgeltung von Betreuungsleistungen, um hier wirklich die Wahlfreiheit für die Familien zu erhalten, und auch als ein Mittel zur Armutsbekämp­fung, denn Familienunterstützungen, Familienförderungen senken auch das soziale Ri­siko, arm zu werden, vor allem wenn es sich um Familien mit mehreren Kindern han­delt.

Daher, denke ich, hätte es jetzt gerade die ÖVP, die sich so gerne als die Familienpar­tei bezeichnet, in der Hand, beim Kinderbetreuungsgeld, aber auch beim Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld notwendige Reparaturen zu machen, die einige Probleme lösen würden, von denen Sie – ich spreche hier im Besonderen die ÖVP an – seit Ein­führung des Kinderbetreuungsgeldes Bescheid wissen.

Das ist zum Beispiel die Zuverdienstgrenze, die bei dieser Familienleistung einfach ab­geschafft gehört, denn sie birgt viele Probleme in sich, Probleme wie komplizierte Be­rechnungen der Bezüge, Unterschiede bei Selbständigen beziehungsweise bei Unselb­ständigen – da liegen Welten dazwischen –, ein sehr hoher Verwaltungsaufwand, Väter, die dieses Kinderbetreuungsgeld natürlich kaum in Anspruch nehmen, weil sie meistens über die Zuverdienstgrenze kommen. Selbst der OGH, der sich jetzt mit die­ser Zuverdienstgrenze beschäftigt, hat gesagt, hier liegt ein Systemfehler vor.

Also Sie hätten es jetzt in der Hand, hier Klarheit zu schaffen, genauso wie beim Zu­schuss zum Kinderbetreuungsgeld, den man jetzt gerade in Zeiten wie diesen in eine nicht rückzahlbare Familienförderung umwandeln könnte.

Was Sie hingegen mit dieser Reparatur jetzt machen, das ist, das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen, ein Murks, ist halbherzig und schafft vor allem auch wieder Ungleichbe­handlungen. (Beifall beim BZÖ.)

Frau Kollegin Steibl hat heute hier gesagt – ich habe es mir aufgeschrieben –, wir müs­sen andere Lösungen in Zukunft andenken. Ich bin bei dir, aber warum denkt man diese andere, diese wirklich nachhaltige Lösung beim Kinderbetreuungsgeldzuschuss nicht jetzt schon an? Warum verschiebt man wieder? Ich habe gesagt, wenn man in Zeiten wie diesen einkommensschwachen Menschen und Familien Geld wegnimmt, ist das absolut unsozial, denn in Zeiten wie diesen, wo gerade Familien, Alleinerzieher, aber auch Familienväter, Familienmütter von Kurzarbeit bedroht sind, wo Arbeitslosig­keit für viele Familien ins Haus steht, wo aber die Zahlungen weitergehen, ist das ab­solut hartherzig.

Ich verstehe es wirklich nicht, warum man hier nicht eine gute Lösung macht, so wie wir es schon im Jahr 2004 gemacht haben. Im Jahr 2004 hat der damalige Finanzmi­nister auf die Rückforderung beim Karenzgeldzuschuss verzichtet. Das war eine rich­tige Entscheidung. Wir haben damals ein positives Signal in Richtung Familien gege­ben. Damals war es möglich, und ich frage mich, warum es jetzt nicht möglich ist. (Bei­fall beim BZÖ.)

Daher sollten wir den Familien das Geld lassen, das sie dringend brauchen. Für die Banken haben wir Milliarden zur Verfügung, aber die Familien, die einkommens­schwach sind, müssen jetzt jeden Euro zurückbezahlen. Daher ist es für uns und für mich auch eine Wertschätzung den Familien gegenüber, dass man hier Nägel mit Köp­fen macht und umfassende Leistungen, die sie für die Gesellschaft liefern, auch dem­entsprechend honoriert. (Beifall beim BZÖ.)

 


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