Es ist heute in der Diskussion bezüglich eines Erstaufnahmezentrums und eines Schubhaftzentrums von den anderen Parteien, vor allem von SPÖ, ÖVP und den Grünen, so viel von Solidarität gesprochen worden. Ja, Solidarität haben Sie eingefordert für die Asylwerber, ich fordere Solidarität für unsere Familien ein in schwierigen Zeiten wie diesen. (Beifall beim BZÖ.)
Daher bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ursula Haubner, Sigisbert Dolinschek, Dr. Wolfgang Spadiut
Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden Entschließungsantrag:
Der Familienausschuss wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der
die Umwandlung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld in eine nicht rückzahlbare Familienförderung
und die rückwirkende Streichung der geltenden Verpflichtung zur Rückzahlung des Zuschusses vorsieht.“
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Das wäre wirklich eine positive Tat, ein positives Signal für unsere Familien, die in Zeiten wie diesen jeden Euro brauchen. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)
18.39
Präsident Fritz Neugebauer: Kollegin Haubner, korrekterweise richtet sich der Antrag an den Nationalrat, nicht mehr an den Familienausschuss. Der Antrag, der eingebracht wurde, steht in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ursula Haubner, Sigisbert Dolinschek, Dr. Wolfgang Spadiut und Kolleginnen und Kollegen betreffend Umwandlung des Zuschusses zum KBG in eine nicht rückzahlbare Familienförderung und rückwirkende Streichung der geltenden Verpflichtung zur Rückzahlung des Zuschusses
eingebracht im Zuge der Debatte zum TOP 10
Das Kinderbetreuungsgeld wurde ursprünglich mit der Intention eingeführt, die Betreuungsleistung der Eltern, vor allem der Mütter, anzuerkennen und zumindest eine teilweise Abgeltung zu schaffen. Als zusätzliche Maßnahme für einkommensschwache Familien wurde die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines zinsenlosen Kredits in Form eines Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld eingerichtet. Die weltweite Wirtschaftskrise hat Österreich erreicht und trifft finanziell schwache Eltern besonders schwer. Die Erfahrung der vergangenen Monate hat gezeigt, dass kumulierende Zahlungsverpflichtungen im Zusammenwirken mit den durch die Finanzämter verfügten Rückzahlungsverpflichtungen die Betroffenen in Existenz bedrohende Situationen drängen. In diesem Zusammenhang stellt sich die grundsätzlich Frage, inwieweit die geltenden Bestimmungen bezüglich der Rückzahlungsverpflichtung der Zuschüsse
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