Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 195

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

zum Kinderbetreuungsgeld der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers nicht zuwi­derläuft.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Familienausschuss wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der

die Umwandlung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld in eine nicht rückzahl­bare Familienförderung

und die rückwirkende Streichung der geltenden Verpflichtung zur Rückzahlung des Zu­schusses

vorsieht.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Binder-Maier. – Bitte.

 


18.40.02

Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Haubner, ich erinnere Sie daran, dass Sie von 2000 bis 2006 in Regierungsverantwortung waren, in unterschiedlicher Form. Ich kann nicht nachvollziehen, warum Sie heute meinen, dass die Familienleistungen in Österreich nicht ausreichend, nicht gut wären. Ich finde, dass die Familienleistungen in Österreich hervorragend sind und sich sehen lassen können. Sie werden doch Ihre eigene Arbeit nicht in Frage stellen – ich meine, das hat doch keinen Sinn!

Zum Zweiten: Ihre Forderung, die Zuverdienstgrenzen ersatzlos zu streichen, würde ja am Sinn des Kinderbetreuungsgeldes vorbeigehen. Meiner Meinung nach müsste dann eine Arbeitszeitreduktion die Alternative sein, denn es geht darum – was Sie ja immer wieder fordern, Frau Kollegin Haubner, was Sie aber momentan nicht interessiert –, dass Väter und Mütter Zeit für ihre Kinder haben.

Meine Damen und Herren, in der vorliegenden Gesetzesnovelle geht es darum, dass die Rückzahlung des Zuschusses, der als Überbrückungshilfe für finanziell schwierige Zeiten für junge Familien dient, verändert, bereinigt und klargestellt wird, wodurch viele Härtefälle zurückgenommen werden können.

Ich verweise auf einige Punkte im Gesetz: Zum einen kommt es zu einer Anhebung der Abgabengrenzen, zum anderen kommt es zu einer Verkürzung des Beobachtungszeit­raumes von 15 auf sieben Jahre, und zum Dritten, was mir sehr wichtig erscheint, wird die Information für die Eltern, für Frauen und Männer, die diesen Zuschuss in Anspruch nehmen, verbessert, damit sie wissen, woran sie sind, wenn sie diesen Zuschuss be­antragen.

Im Übrigen, meine Damen und Herren, kann ich auch den Entschließungsanträgen, die wir im Ausschuss behandelt haben, etwas abgewinnen – wenn es nämlich darum geht, dass man grundsätzlich über Zuschussregelungen nachdenken soll. Denn: Zuschüs­se, die man zurückzahlen muss, haben immer einen fahlen Beigeschmack. Ich gebe Ihnen daher recht, dass wir neu diskutieren müssen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite