Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 196

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Insgesamt wird es beim Kinderbetreuungsgeld zu einer Evaluierung kommen, und da­mit können diese Kritikpunkte mitdiskutiert werden und bei einer neuen Novelle des Kinderbetreuungsgeldes diese Überlegungen und diese Gedanken miteinbezogen wer­den. Ziel ist eine gerechte, faire, ausgewogene Lösung für Eltern und Kinder.

Ich denke, wenn wir gemeinsam daran arbeiten, werden wir dieses Ziel auch erreichen. Und ich stehe dazu, dass diese heutige Novellierung Härtefälle abschwächt und eine Verbesserung darstellt. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Prinz.)

18.43


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mühlberghuber. – Bitte.

 


18.43.30

Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Seit 2002 haben etwa 75 000 Eltern den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld bean­tragt. Die Mittel dieser Leistung kommen aus dem Familienlastenausgleichsfonds, sie werden über die Gebietskrankenkassen ausgeschüttet und vom Finanzamt zurückge­fordert. Das ist eine sehr umständliche, komplizierte Konstruktion.

Zum Begriff „Zuschuss“: Der Begriff „Zuschuss“ ist ein Transfer in Form von Barmitteln, Gütern oder Dienstleistungen, für den grundsätzlich keine Rückzahlung gefordert wird. In Wahrheit ist es kein Zuschuss, sondern ein zinsenloser Kredit. Hat nach dem Kin­derbetreuungsgeldgesetz ein Elternteil des Kindes den Zuschuss erhalten – zum Bei­spiel eine alleinstehende Mutter – und hat den anderen Elternteil bekanntgegeben – das ist in diesem Fall der Vater –, dann ist dieser zur Rückzahlung verpflichtet. Er­schwerend kommt hinzu, dass die Rückforderungen bis vor Kurzem nicht vollzogen wurden, nun aber zwei Jahresbeträge auf einmal eingehoben werden. Das trifft beson­ders die sozial Schwachen.

Wir Freiheitliche fordern daher: die Erhöhung der Einkommensgrenze im Bereich der Rückzahlung, Änderung der Bedingungen zur Erlangung des Zuschusses zum Kinder­betreuungsgeld bei getrennt lebenden Eltern und – wegen der Irreführung – die Ab­schaffung der Bezeichnung „Zuschuss“. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.45


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Musiol. Rede­zeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


18.45.42

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Es mutet schon amüsant an, wie die Regierungspar­teien, Partnerinnen seit 2002 sich diese heiße Kartoffel von einem missglückten Kin­dergeldgesetz hin und her zu schupfen versuchen.

Es ist, wie gesagt, ein Gesetz, das von Beginn an missglückt war, das mehr Fragen und Probleme aufgeworfen hat, als es Antworten gebracht hat; das zu Unsicherheit, Ungleichheit und gravierenden sozialen Härtefällen bei den Betroffenen geführt hat. Es freut uns daher, dass hier jetzt ein erster Schritt gemacht wird, um einer Betroffenen­gruppe – das sind in etwa 50 Prozent der Betroffenen – eine Erleichterung zu bringen.

Das ist uns aber noch lange nicht genug. Aus unserer Sicht gehört da mehr getan. Es bringt zwar für diese Gruppe eine konkrete Entlastung, aber es gibt andere Menschen, die tagtäglich ums Überleben kämpfen und von dieser Regelung ganz konkret aufs Schärfste betroffen sind.

 


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