Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 197

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Das sind zum einen bedürftige Familien, die auf diesen Zuschuss zum Kindergeld zwar Anspruch haben, es aber nicht beantragen – nämlich aus Angst, es irgendwann einmal zurückzahlen zu müssen, weil es sich dabei eben um einen Kredit handelt und nicht um eine Leistung, die ihnen zusteht.

Zum anderen sind das bedürftige Familien, die diesen sogenannten „Zuschuss“ in An­spruch nehmen und dann, sobald sich ihre finanzielle Situation stabilisiert hat, von Rückzahlungen betroffen sind. Zum Dritten sind das Alleinerziehende, die trotz der Zu­schüsse nicht überleben können und zusätzlich arbeiten gehen müssen.

Darüber hinaus gibt es die Problematik, dass es Väter gibt, die zu Rückzahlungen ver­pflichtet werden, das sind Väter, die an und für sich den Kindern gegenüber unterhalts­verpflichtet sind. Wenn wir jetzt davon ausgehen, dass diese Väter einen Bescheid des Finanzamts oder der Gebietskrankenkasse bekommen, in diesem Fall zurückzahlen zu müssen, und gleichzeitig Unterhalt zu leisten haben, dann kann man sich ausrechnen, was sie da als Erstes erledigen werden: Viele werden zuerst die Rückzahlung erledi­gen, wobei wiederum die Kinder und die Frauen zu Leidtragenden werden.

Der große Irrtum, der hier seitens der Regierungsparteien besteht, ist der, dass Fami­lien diesen Zuschuss beantragen, um sich zu bereichern. Nein, sie beantragen ihn nicht, um sich zu bereichern, sondern sie beantragen ihn, weil sie ihn notwendig ha­ben, um in einer finanziell engen Situation, in einer finanziellen Notsituation überleben zu können. Daher ist es mehr als zynisch – darauf habe ich Sie schon im Ausschuss hingewiesen –, da einen „Zuschuss“ zu gewähren, der eigentlich kein solcher ist, hinter dem sich vielmehr ein Kredit verbirgt. (Abg. Steibl: Das ist kein Zuschuss, das ist ein Kredit! Das ist auch ganz klar, das ist gesetzlich so vorgeschrieben!) – Ja, genau!

Weil wir hier von bedürftigen Familien ausgehen und davon, dass diese Familien von dem bestehenden Kinderbetreuungsgeld nicht leben können, gibt es hier eine Rege­lung, bedürftigen Familien eben mehr Geld zur Verfügung zu stellen. Dieses aber in Form von Krediten abzuführen, ist sozial ungerecht und sozial nicht treffsicher! (Bei­fall bei den Grünen. – Neuerliche Zwischenrufe der Abg. Steibl.)

Frau Kollegin Steibl, ich weiß, dass das wehtut, weil Sie jetzt eingestehen müssen, dass es sich hier um ein verunglücktes Gesetz handelt, an dem Sie von Beginn an be­teiligt waren. Aber fassen Sie bitte Mut und tun Sie etwas! Schaffen Sie hier Fakten, die zu sozialer Gerechtigkeit führen! (Abg. Steibl: Sie haben aber verschlafen, dass wir die 13. Familienbeihilfe eingeführt haben!) – Nein, das haben wir nicht verschlafen!

Wir haben aber auch nicht verschlafen, dass Sie ein 15. Familiengehalt abgefeiert ha­ben, ein sogenanntes Familienentlastungspaket, das die Menschen, die ein gerin-
ges Einkommen haben, die sozial bedürftigen Menschen nicht berücksichtigt – sondern nur den Mittelstand und die gut verdienenden Familien. (Weitere Zwischenrufe der Abg. Steibl.)

Wir freuen uns, dass die Regierung eine jahrelange Forderung der Grünen in ihr Re­gierungsprogramm aufgenommen hat, nämlich die Einführung eines einkommensab­hängigen Karenzgeldes.

Leider wollen Sie das nur als zusätzliche Maßnahme zu den bestehenden Regelungen zum Kinderbetreuungsgeld einführen. Aus unserer Sicht macht das die Regelungen noch unübersichtlicher, als sie jetzt schon sind. Das große Problem in Ihrem Regie­rungsprogramm ist, dass diese Regelung genauso wie der Papamonat unter Finan­zierungsvorbehalt steht. Frau Staatssekretärin, ich bin schon sehr gespannt, woher Sie die dafür notwendigen Budgetmittel nehmen werden. (Abg. Steibl: Auf einmal machen Sie sich Sorgen!)

 


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