Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 198

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Da uns Ihr Antrag heute noch nicht weit genug geht, bringen wir folgenden Entschlie­ßungsantrag ein:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzent­wurf zuzuleiten, der bezüglich des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld folgende Punkte umfasst:

Komplette Streichung der Rückzahlungsverpflichtung von Zuschüssen.

Zuschüsse werden nicht mehr als Kredit gestaltet, sondern als Familienleistungen, die sich an der Bedürftigkeit von Eltern orientieren.

die Bedürftigkeit von Elternteilen wird bei Antragsstellung festgestellt.“

*****

Ihr Verhalten gegenüber diesem Antrag wird zeigen, wie Sie sich zu den betroffenen Familien in diesem Land verhalten. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen. – Zwi­schenruf der Abg. Steibl.)

18.51


Präsident Fritz Neugebauer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist aus­reichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Musiol, Freundinnen und Freunde betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Familienausschusses (82 d.B.) über den Antrag 386/A der Abgeordneten Ridi Steibl, Gabriele Binder-Maier, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldge­setz geändert wird

Seit der Einführung des Karenzurlaubszuschussgesetzes (KUZuG) bzw. des Kinderbe­treuungsgeldgesetzes (KBGG) werden Familien, die den Zuschuss zum Kinderbetreu­ungsgeld bezogen haben, erstmals mit Rückforderungen konfrontiert.

Über Jahrzehnte wurde dieses Gesetz nicht exekutiert. Bei den beziehenden Personen handelt es sich um Familien mit niedrigen Einkommen beziehungsweise Alleinerzie­hende Väter und Mütter. Das sind in der Regel sehr junge und nicht gerade einkom­mensstarke Personengruppen. Der Aufwand über jährliche Vorschreibungen eines Jahresbeitrages – abhängig vom Einkommen – den Zuschuss zurückzuholen, stellt eine ordentliche Belastung für Finanzamt und Krankenkassen dar. Der bürokratische Aufwand ist dabei wesentlich höher als der Ertrag. Begründet wurde die Einführung einer Rückzahlungspflicht mit dem Versuch sozialen Missbrauch hintan zu halten.

Die Zahl der BezieherInnen des Zuschusses ist zwischen 2002 und 2007 von jährlich 7.868 Fällen auf rund 35.600 Fälle pro Jahr gestiegen. Zurückzuführen ist der steile Anstieg zum einen auf die Erhöhung der Zuverdienstgrenze und zum anderen auf die Notwendigkeit zusätzlicher finanzieller Unterstützungen.

Familien beziehen den Zuschuss nicht, um sich zu bereichern, sondern um in finanziell schwierigen Situationen überleben zu können. Mit dem Kinderbetreuungsgeld allein ist vielfach kein Auslangen mehr zu finden. Familien einen Zuschuss anzubieten, der in


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