Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 204

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Was wir natürlich noch machen müssen, ist, dass die Kinderbetreuung flexibler wird und dass sie kostengünstig ist. Ich glaube, das ist ganz entscheidend. Dazu gibt es auch viele Dinge, die schon angedacht sind, und ich bin sicher, dass die Frau Staats­sekretärin, die aus eigener Erfahrung sehr viel einbringt, sicher alles daran setzen wird, dass das noch besser wird, dass die Betreuung besser wird und dass das Beste für die Kinder in diesem Land geschieht. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordne­ten der FPÖ.)

19.09


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Lipitsch. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.09.33

Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatsse­kretärin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir diskutieren heute über den Zuschuss des Kinderbetreuungsgeldes. Das wurde ja einmal eingeführt, um jenen Menschen, die einkommensschwach sind, also Alleinerziehenden oder Elterntei­len, die geringes Einkommen haben, Hilfestellung zu leisten. Wir haben es heute schon gehört: Dieser Zuschuss beträgt 180 € im Monat.

Es besteht die Gefahr, wenn diese Novelle nicht durchgeführt wird, dass über das Fi­nanzamt rückwirkend Überschreitungen dieser Abgabengrenzen mit Rückforderungen verbunden sind.

Es ist uns natürlich klar: All jene, die diesen Zuschuss bezogen haben, wären natürlich enorm belastet, wenn sie über Jahre hinweg Rückforderungen zurückzahlen müssten, wenn es auch Jahr für Jahr abgestuft ist. Darum war es uns so wichtig, dass wir gera­de diese Abgabengrenzen um durchschnittlich 35 Prozent anheben, und das rückwir­kend mit 1. Jänner 2002, damit diese Menschen in den Genuss dieser Verbesserung kommen.

Was ich auch anmerken möchte – Kollegin Wurm hat das kurz angeschnitten – und was uns auch sehr, sehr wichtig ist: Diese Rückzahlungspflicht endet spätestens mit Ablauf des auf die Geburt des Kindes folgenden siebenten Lebensjahres und nicht erst mit dem 15. Lebensjahr, denn es ist überblickbarer, wie das Einkommen in sieben Jah­ren sein wird, als in 15 Jahren.

Ich meine, durch die nunmehr vorliegende Gesetzesänderung sollten deutlich weniger Personen – wir rechnen mit zirka 50 Prozent weniger – den Zuschuss aufgrund ihrer Einkommenssituation zurückzahlen müssen.

Ich meine auch, der Zielsetzung, Härtefälle zu vermeiden, wird mit dieser Novelle der Regierungsparteien Rechnung getragen. Ich meine, das ist wieder ein Schritt zur Ent­lastung von Familien, welcher sich als Puzzlestein in einem Gesamtpaket im Regie­rungsprogramm, wo die Weiterentwicklung des Kindergeldes festgeschrieben ist, ein­fügt. Dabei möchte ich die Weiterentwicklung betonen. Kindergeld und Familienpolitik müssen sich immer weiterentwickeln, um den Menschen Hilfestellung geben zu kön­nen.

Es sei mir ein letztes Wort erlaubt: Liebe Kolleginnen und Kollegen vom BZÖ – es sind nicht allzu viele da! –, zu Ihrer starrsinnigen Haltung in Kärnten betreffend die bedarfs­orientierte Mindestsicherung des Bundes möchte ich Ihnen ein Beispiel vorrechnen. Einer Familie, bestehend aus zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter zehn Jahren, nehmen Sie Monat für Monat 98,37 € weg, also fast 100 €. (Zwischenrufe beim BZÖ.) Ich hoffe, dass Sie diesen Starrsinn aufgeben und in Hinkunft dieser Mindestsicherung


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