Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 224

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Aber es ist auch der Absatz 3 ganz deutlich in diesem Kontext zu sehen. Im § 7 Ab­satz 3 ÖIAG-Gesetz heißt es:

Die ÖIAG entscheidet nach dem pflichtgemäßen Ermessen ihrer Organe, wann und in welchem Umfang und wie sie diese Privatisierungen durchführt. – Zitatende.

Das ist der entscheidende Punkt! Das heißt, es gibt hier ganz klare Verantwortlichkei­ten bei der Bundesregierung, aber auch bei den verantwortlichen Organen der ÖIAG.

Meine Damen und Herren, daher muss es in unser aller Interesse sein, dass jetzt die­ser Privatisierungsauftrag, der ja seitens der Bundesregierung ganz wesentliche Punk­te beinhaltet, auch erfolgreich nach einer Prüfung durch die Europäische Kommission, die nichts Außergewöhnliches ist, zur Umsetzung kommt.

Was sind diese Punkte? – Ich möchte sie schon einmal in aller Kürze ansprechen.

Erster Punkt: Es ist wichtig, gerade für eine kleine, mittelgroße Republik wie Öster­reich, dass die Marke Austrian erhalten bleibt. Da geht es ja um mehr als nur um diese Marke. Das ist ein Teil des österreichischen Selbstbewusstseins, würde ich sagen, und das halte ich für wichtig. Da unterscheide ich mich vielleicht von den Grünen.

Zweiter Punkt: Die Aufrechterhaltung der Entscheidungszentrale in Österreich – ganz wesentlich! – ist hier festgehalten.

Dritter Punkt – zweifelsohne schwierig –: Es kann hier keine Garantien geben. Wie heißt es im Privatisierungsauftrag? – Aufrechterhaltung eines für den Standort ange­messenen Streckennetzes. – Das halte ich für realistisch! (Abg. Ing. Westenthaler: Wirklich?)

Vierter Punkt: bestmögliche Erhaltung sicherer Arbeitsplätze bei den Austrian Airlines und auf dem Flughafen Wien.

Fünfter Punkt: Es ist ganz wichtig, dass wir aus den Entscheidungsfindungen nicht ausgeschlossen sind, sondern dass es zur Bildung eines Gremiums zur Wahrung der österreichischen Standortinteressen kommt.

Die ÖIAG hat in ihrer Verantwortung – das möchte ich schon betonen, § 7 Abs. 3 – die­se Privatisierung abgewickelt. Ich gehe davon aus, dass wir bei der EU-Kommission nicht dorthin kommen, was einzelne Redner befürchtet haben, dass diese Privatisie­rung nämlich nicht durchgeht.

Warum gehe ich davon aus? – Der erste Punkt ist – das ist schon gesagt worden –: Die 200 Millionen € Rettungshilfe sind ohnehin schon bewilligt. Am 19. Jänner ist das erfolgt. Ich halte auch diese Restrukturierungsbeihilfe in der Höhe von 500 Millionen € für nichts Außergewöhnliches, wenn wir nach einer Prüfung, die hier vorgesehen ist, zu einem positiven Ergebnis kommen.

Warum? – Weil diese Größenordnung von 500 Millionen € in Wirklichkeit am unteren Ende dessen angesiedelt ist, was innerhalb der Europäischen Union nationale Flugli­nien in den letzten Jahren erhalten haben.

Herr Abgeordneter Bartenstein hat es angesprochen: Das Volumen liegt da insgesamt bei 17 Milliarden. Die Swiss hat zum Beispiel 3 Milliarden € staatlicher Hilfe in An­spruch genommen, die Alitalia 2,9 Milliarden €, die griechische Fluglinie Olympic Air­lines 2,3 Milliarden €. – Ich könnte diese Aufzählung fortsetzen.

Auch in den USA flossen mehr als 18 Milliarden US-Dollar in US-Airlines. Also das ist weltweit leider zu einer Notwendigkeit geworden, um überhaupt den Fortbestand der einzelnen Fluglinien zu sichern.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite