Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 238

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20.53.55

Abgeordneter Peter Mayer (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Finanzstrafen sind kein Kavaliersdelikt, egal, in welchem Land Europas sie anfallen. (Abg. Weinzinger: Finanzvergehen, aber nicht Finanzstrafen!) Daher ist ein wirkungsvolles EU-Finanz­strafvollstreckungsgesetz notwendig. Es geht um die Umsetzung des EU-Rahmenbe­schlusses über die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen im ver­waltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren. Dabei werden die für Zuwiderhandlungen gegen Abgaben- und Zollvorschriften verhängten Geldstrafen und Geldbußen erfasst.

Es ist dies eine Regelung für die Vollstreckung von bei Entscheidungen der Finanz- und Zollbehörden sowie bei Strafsachen auch von Gerichten anderer Mitgliedstaaten verhängten Geldstrafen und Geldbußen im Inland sowie für die Vollstreckung von Ent­scheidungen österreichischer Finanzstrafbehörden in einem anderen Mitgliedstaat der EU, sodass diese die entsprechenden Strafen, die in ihrem Land bei den Delikten vor­gesehen sind, ohne weitere Formalitäten gegenseitig anerkennen und eintreiben kön­nen.

Im Rahmenbeschluss finden sich einige Tatbestände, wie zum Beispiel Warenschmug­gel oder Nachahmung und Produktpiraterie. Es ist interessant – und das sollte man auch wissen –: Seit dem Jahr 2005 liegen nahezu 8 000 derartige Anträge zur Vollstre­ckung auf.

Auch für den Justizbereich wurde dieser Rahmenbeschluss bereits umgesetzt.

Der Erlös aus diesen Vollstreckungen bleibt im jeweiligen Vollstreckungsland. Die dies­bezüglichen Kosten sind ebenfalls zu tragen, wobei von einem ausgeglichenen Ergeb­nis ausgegangen wird.

Es handelt sich hiebei um ein sinnvolles Gesetz, und ich ersuche um Zustimmung. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)

20.55


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abge­ordnete Hagenhofer. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


20.56.13

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte eigentlich nur mit einem praktischen Beispiel dort anschließen, wo Kollege Mayer aufgehört hat. Es war bislang ja so, dass jemand, wenn er in Österreich mit einer Finanzstrafe oder Geldbuße belegt war, ganz einfach den Wohnsitz ins benachbarte Ausland, EU-Ausland, verlegen konnte, und schon war er für die Finanzbehörden nicht mehr greifbar.

Genau aus diesem Grund ist es notwendig und wichtig, dass dieser Rahmenbeschluss jetzt umgesetzt wird – es ist eigentlich ohnehin schon seit 2005 fällig.

Ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass derzeit zwölf Länder der Europäischen Union diesen Rahmenbeschluss bereits umgesetzt haben. Und besonders fällt mir da­bei auf, dass speziell die jungen EU-Länder, wie Lettland, Litauen, Slowenien – um nur einige zu nennen –, das schon umgesetzt haben und die älteren EU-Länder da noch nachhinken. Ich glaube, es wäre wichtig und notwendig, dass wir da rasch zu einem Ergebnis innerhalb der gesamten Europäischen Union kommen, um diese Lücke schließen zu können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.57


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abge­ordneter Neubauer. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


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