Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 246

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Vereinten Nationen ist es ja, bis zum Jahr 2015 eine Halbierung der Weltarmut herbei­zuführen. – Ein sehr ambitioniertes Ziel.

Es gibt drei Bereiche: die internationale Entwicklungsorganisation, den afrikanischen Entwicklungsfonds und den asiatischen Entwicklungsfonds, die mit diesen Geldern ge­speist werden. Es handelt sich dabei um eine Größenordnung von fast 500 Millio­nen € – beim ersten Mal habe ich nur 200 erblickt, aber durch ein redaktionelles Verse­hen haben sich dann noch die 300 hinzugefügt –, einen ganz schön großen Brocken. Wir bekennen uns dazu, ich darf aber zwei Dinge, die ich schon im Ausschuss in Richtung des Herrn Staatssekretärs angesprochen habe, hinzufügen: Es gibt dort Dar­lehen, Schuldennachlass, Schaffung von Infrastruktur im Bereich Wasser, Energiever­sorgung und damit untrennbar verbunden auch die Schaffung von Arbeitsplätzen und vor allem auch Klimaschutzmaßnahmen und der Einsatz erneuerbarer Energie.

Erstens muss dringend darauf geachtet werden zu verhindern, dass diese Gelder in falsche Kanäle fließen, in falsche Hände geraten – bei Diktatoren etwa. Zweitens er­suche ich, alles daranzusetzen, um die Möglichkeit für österreichische Unternehmen zu schaffen, ihr Knowhow selbst zur Verfügung zu stellen. Herr Staatssekretär Lopatka hat mir zugesagt, dass ich entsprechende Unterlagen bekomme. (Staatssekretär Dr. Lopatka: Sind schon unterwegs!) – Sie sind schon unterwegs, höre ich soeben. Bravo.

Einen dritten Bereich sollte man ebenfalls ansprechen, warum nämlich gerade aus die­sen Ländern so viele Menschen flüchten, versuchen, nach Europa zu kommen, in die reicheren Länder. Das ist einfach der Wunsch nach einer wirtschaftlichen Besserstel­lung. – Ich glaube, unsere Beiträge sind gut investiertes Geld, wenn man damit errei­chen kann, dass sich die Menschen vor Ort wohl fühlen, sich vor Ort etwas schaffen können, und ich hoffe, dass das ambitionierte Ziel damit auch umsetzbar wird.

Zum Bankwesengesetz kommend: Mein Vorredner hat schon die Änderung des § 21 angesprochen. Ich hoffe, dass die Versicherungsbranche, wo es jetzt einen Sturm der Entrüstung gibt, das auch so sieht, dass am Status quo nichts geändert wird.

Des Weiteren komme ich zum ersten von insgesamt drei Entschließungsanträgen.

Der erste Antrag betrifft das Bankgeheimnis, das in den letzten Tagen nach einer Aus­sage von Luxemburgs Regierungschef Jean-Claude Juncker sehr intensiv diskutiert wurde, der eine Lockerung schon ab Juni de facto angekündigt hat. In Belgien sieht man das ähnlich. Unser Finanzminister hat sich dagegen ausgesprochen.

Ich glaube, er verdient dabei auch Unterstützung vom Parlament, und ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler, Windholz, Ing. Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bankgeheimnis

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, alles daran zu setzen, das österreichi­sche Bankgeheimnis beizubehalten.“

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Anzufügen ist, dass wir von in etwa 70 Milliarden € internationaler Gelder, die in Öster­reich veranlagt sind, ausgehen können.

 


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