Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 245

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men zu setzen sind, um der zweiten Säule der Pensionsvorsorge wieder jene Stabilität und jenes Vertrauen zurückzugeben, das diese benötigt – und zu denen wir uns be­kennen. Dass man in der Folge im politischen Raum selbstverständlich andere Interes­sensgruppen mit einbeziehen wird – so eben auch den Schutzverband –, das ist für mich ohnehin selbstverständlich.

Zu den heute zu beschließenden Gesetzesvorlagen ist anzumerken, dass die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie, mit der die Aufsichtsrechte für Finanzunternehmen beim Erwerb anderer Finanzunternehmen geregelt sind, der bisherigen Verwaltungspraxis in Österreich entspricht. Besonders hervorheben möchte ich, dass meiner Überzeugung nach dieses Gesetz eine enorm hohe Qualität aufweist und dafür den Beamten des Fi­nanzministeriums im Besonderen zu danken ist; diese können sich ja im Augenblick über zu wenig Arbeit nicht beschweren.

Nun zu einem Aspekt, der bisher noch nicht erwähnt wurde und der eine Änderung im Börsegesetz betrifft. In diesem Zusammenhang erinnere ich an die Zertifikate von Meinl European Land, wo sich herausgestellt hat – das war eine der großen Schwach­stellen –, dass Zertifikate, die börsenotiert sind, nicht denselben Transparenzregeln wie Aktien unterworfen sind. – Diesen Mangel reparieren wir jetzt mit dieser Novelle, so­dass jene Folgewirkungen, wie sie im Falle der MEL zum Nachteil der Investoren auf­getreten sind, für den Anleger künftig auszuschließen sind.

Des Weiteren – das zu betonen ist mir wesentlich, weil darüber heute auch eine Reihe von Diskussionen stattgefunden hat – überführen wir in den vorliegenden Gesetzes­novellen eine Ausschussfeststellung aus dem Jahre 2007 anlässlich einer Novelle zur Gewerbeordnung heute endlich in eine gesetzliche Form, sodass künftig die Kreditwirt­schaft, wenn sie Versicherungen vertreibt, wieder über eine ausreichende gesetzliche Klarheit und Rechtssicherheit verfügt.

An die Adresse der Versicherungsmakler und deren Interessenverbandes ist zu richten und mehrfach zu unterstreichen, dass damit die aktuelle Marktsituation und der Status quo im Wettbewerb keinerlei Änderungen erfahren, sondern nur die entsprechende rechtliche Umsetzung erfolgt, die damals schon beabsichtigt war.

Zu einem letzten Punkt noch eine entsprechende Anmerkung: Wir werden heute einen Entschließungsantrag diskutieren, mit dem wir die Aufnahme von Fremdwährungskre­diten für Private im Sinne der Sorgfaltspflicht der Banken, vor allem aber auch unter dem Gesichtspunkt des Kundenschutzes neu regeln wollen. Dazu bekenne ich mich mit großer Überzeugung. Ziel ist es jedenfalls, künftig Zwangskonvertierungen, wie wir sie jetzt erlebt haben und wie sie im Einzelfall für den Kunden nicht billig, nicht fair und nicht in Ordnung gewesen sind, überhaupt vermeiden zu können.

Ich bedauere, dass sich die FPÖ diesem Antrag offensichtlich nicht anschließen will, wie ich heute einer Aussendung des Kollegen Weinzinger entnehmen konnte. Ich ver­stehe nicht, wieso der FPÖ der Schutz der Anleger und der Schutz der Kunden offen­sichtlich überhaupt kein Anliegen sind. (Abg. Weinzinger: Da haben Sie etwas miss­verstanden!) Ich hoffe, dass man Sie da noch eines Besseren belehrt. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

21.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wind­holz. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


21.21.40

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Hohes Haus! Ich beginne mit der Regierungsvorlage betreffend ein Bundes­gesetz über österreichische Beiträge an internationalen Finanzinstitutionen. Ziel der


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