Die drei Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler, Windholz, Ing. Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bankgeheimnis
eingebracht in der Sitzung des Nationalrates am 26.02.2009 im Zuge der Debatte zu den Tagesordnungspunkten 17 bis 22:
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (45 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Börsegesetz 1989, das Sparkassengesetz, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Betriebspensionsgesetz und das Finanzkonglomerategesetz geändert und das Börsenfondgesetz 1993 und das Börsefondüberleitungsgesetz aufgehoben werden (67 d.B.)
Derzeit machen Österreich, Belgien und Luxemburg von einer Ausnahme Gebrauch und besteuern Zinserträge ausländischer Anleger an der Quelle mit derzeit 20 Prozent. Diesbezüglich ist jedoch zu vernehmen, dass kürzlich Luxemburgs Regierungschef Jean-Claude Juncker eine Lockerung der Vorschriften zum Bankgeheimnis nach den Wahlen des Großherzogtums im Juni angekündigt hat. Auch Belgien will nach Aussagen ihres Finanzministers Didier Reynders auf den EU-weit verbreiteten Informationsaustausch umsteigen.
Nach Äußerungen des österreichischen Finanzministers Josef Pröll steht das Bankgeheimnis in Österreich nicht zur Disposition, wobei er jedoch zu Konzessionen im Rahmen eines Gesamtpaketes bei Fragen der europäischen Amtshilfe sowie Ausdehnungen der Zinsbesteuerung bereit zu sein scheint.
In Hinblick auf die bis zu 70 Mrd. Euro geschätzten internationalen Gelder auf heimischen Konten, die durch eine Abschaffung schrumpfen könnten und in Hinblick auf die aktuell schwierige Lage der Banken ist dieser Weg zu begrüßen und auch in Zukunft trotz der Ankündigungen von Belgien und Luxemburg beizubehalten.
Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, alles daran zu setzen, das österreichische Bankgeheimnis beizubehalten.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler, Windholz, Ing. Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Stress-Test“ für Banken
eingebracht in der Sitzung des Nationalrates am 26.02.2009 im Zuge der Debatte zu den Tagesordnungspunkten 17 bis 22:
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (45 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Börsege-
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