Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 249

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setz 1989, das Sparkassengesetz, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Finanzmarkt­aufsichtsbehördengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Betriebspensionsge­setz und das Finanzkonglomerategesetz geändert und das Börsenfondgesetz 1993 und das Börsefondüberleitungsgesetz aufgehoben werden (67 d.B.)

Zur Zeit gibt es kaum verbindliche bzw. verwertbare Informationen über den aktuellen Zustand der österreichischen Großbanken. Größtenteils handelt es sich nur um speku­lative Werte. Insbesondere in Hinblick auf die kurz bevorstehenden Budgetverhandlun­gen erscheint diese Tatsache unbefriedigend. Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass ein enger Zusammenhang zwischen dem zukünftigen Budget und dem Bankenrettungs­paket besteht und daher für eine gewissenhafte Vorausplanungen konkrete Zahlen not­wendig sind.

Das BZÖ fordert daher einen „Stress-Test“ für Großbanken, die Leistungen aus dem Bankenrettungspaket in Anspruch genommen haben bzw. nehmen werden, um ihren Kapitalbedarf für den Fall einer sich verschärfenden Rezession auszuloten bzw. ihre Fähigkeit zu eruieren, ob sie einem stärkeren Konjunkturabschwung und Währungsab­wertungen in Zentral-Ost Europa standhalten können (Risikobewertungen). In Hinblick auf die derzeitigen Vertrauensverluste in den österreichischen Finanzmarkt ist jedoch sicherzustellen, dass die Informationen vertraulich zu behandeln sind.

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, bis zum Anfang der parlamentarischen Budgetverhandlungen einen „Stress-Test“ bei den österreichischen Großbanken, die Leistungen aus dem Bankenrettungspaket in Anspruch genommen haben bzw. neh­men werden, durchzuführen, um ihren Kapitalbedarf für den Fall einer sich verschär­fenden Rezession bzw. ihre Fähigkeit einem stärkeren Konjunkturabschwung und Währungsabwertungen in Zentral-Ost Europa standzuhalten auszuloten (Risikobewer­tungen).“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler, Windholz, Ing. Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend Absicherung der Firmenpension gegen Totalausfall

eingebracht in der Sitzung des Nationalrates am 26.02.2009 im Zuge der Debatte zu den Tagesordnungspunkten 17 bis 22:

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (45 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Börsege­setz 1989, das Sparkassengesetz, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Finanzmarkt­aufsichtsbehördengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Betriebspensionsge­setz und das Finanzkonglomerategesetz geändert und das Börsenfondgesetz 1993 und das Börsefondüberleitungsgesetz aufgehoben werden (67 d.B.)

Die zweite Säule unseres Pensionssystems, nämlich die betriebliche Vorsorge, ist durch die Finanz- und Wirtschaftskrise teilweise erheblich bedroht. Dies liegt daran, dass im Falle einer Insolvenz von Unternehmen die Firmenpensionen komplett ausfal­len können, soweit die Leitungen direkt vom Unternehmen geleistet werden. Allerdings


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