Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 262

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mit man endlich auch die Bürger der BRD bestrafen kann, die Abstandsmessung sowie die Bestrafung von Nichtbeachtung von Lichtzeichen.

Ich kann mich erinnern, dass wir das in Mödling einmal andiskutiert und geschaut ha­ben, was so eine Kamera für eine einzelne Ampel kostet. Dabei haben wir festgestellt, da können wir uns auf einige Jahre einen Schülerlotsen leisten, das rechnet sich nie und nimmer, das amortisiert sich nicht.

Die Überwachung aus Fahrzeugen – das sieht man ja auch im deutschen Fernsehen immer wieder, wie das passiert – soll interessant sein, und für mich besonders interes­sant ist die sogenannte Verkehrsbeobachtung, denn man kann das auch veröffentli­chen und an Medien weitergeben. Ich sehe schon die sensationslüsternen Medien, die jetzt ja schon, zum Beispiel Puls 4, täglich die Asfinag-Kameras zeigen, die den Ver­kehr aufnehmen, und dann wird man halt in Zukunft endlich über das Fernsehen auch die Unfälle, die ja von der Kamera aufgenommen werden, sehen können.

Wir Freiheitlichen können nur feststellen: Würden diese Maßnahmen und vor allem die Einnahmen aus diesen Maßnahmen wirklich zur Erhöhung der Sicherheit im Straßen­verkehr dienen, könnten wir uns mit diesem Antrag anfreunden. Wir fürchten jedoch, dass diese Maßnahmen ausschließlich zur Auffettung des Budgets dienen sollen. Der Autofahrer als „Melkkuh der Nation“ – nein, danke! (Beifall bei der FPÖ.)

22.07


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Heinzl zu Wort. 3 Minuten. – Bitte.

 


22.07.32

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Ho­hes Haus! Die Erhöhung der Verkehrssicherheit ist eines der ganz zentralen Anliegen von uns allen, wie ich meine, und unser gemeinsames Ziel ist es, dass es auf Öster­reichs Straßen in Zukunft keine Schwerverletzten und keine Toten mehr geben soll.

Sicherheit im Straßenverkehr ist wahrlich ein vielschichtiges Problem. Wir alle wissen, dass bei überhöhter Geschwindigkeit, Raserei und Drängeln die besten elektronischen Helferleins oder Airbags nicht helfen und auch keinen ausreichenden Schutz bieten. Die Folge sind meist Tote und Schwerverletzte.

Werter Herr Kollege von der FPÖ, Herr Abgeordneter Vock, ich darf Ihnen schon sa­gen, dass die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung wahrlich keine willkürliche Schikane sind, sondern sie dienen zum eigenen Schutz – auch zu Ihrem Schutz und zum Schutz von anderen. (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren, viele seit Jahren praktizierte Methoden der Verkehrs­überwachung sind nun endgültig genau gesetzlich geregelt, wie schon angesprochen die Section Control, der Einsatz von Radar, sogenannte Rotlichtkameras und das Fil­men von Verkehrssündern aus Polizeiautos. Erstmals gibt es in Österreich nunmehr auch die Möglichkeit der Radarmessungen von vorne. Damit wird die grenzüberschrei­tende Strafverfolgung erleichtert.

Hohes Haus! Bei der rechtlichen Festlegung all dieser Überwachungsmethoden darf natürlich – das ist ganz wichtig! – der Datenschutz nicht unbeachtet bleiben. Die durch die Verkehrsüberwachung gewonnenen Daten sind hochsensibel. Es ist unsere Aufga­be, die Aufgabe des Parlaments, die Bürger vor der totalen Überwachung zu schützen. Wir wollen sicherlich keine Big-Brother-Verhältnisse in Österreich haben! (Beifall bei der SPÖ.)

Im Rahmen der Novelle der Straßenverkehrsordnung werden daher strenge Daten­schutzbestimmungen festgelegt. Zum Beispiel dürfen Bilder von Staukameras nur live


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