Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 263

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gesendet und nicht aufgezeichnet werden, der Beifahrer muss unkenntlich gemacht werden, Daten dürfen nur für Verwaltungsstrafverfahren benutzt werden. Wenn die Da­ten nicht zur Strafverfolgung benutzt werden, müssen sie sofort gelöscht werden. Ver­wendete Daten müssen nach der Verwendung ebenfalls gelöscht werden.

Der Verkehrsausschuss, sehr verehrte Damen und Herren, hat dazu eine Ausschuss­feststellung beschlossen. Verkehrsüberwachung mittels Video wird es nur bei beson­ders gefährlichen Straßenabschnitte geben, zum Beispiel bei Tunnels, Baustellen, an Stellen, wo es viele Verkehrsunfälle gibt, und dort, wo Umweltgrenzen überschritten werden. In der Ausschussfeststellung wurde auch vereinbart, dass dem Nationalrat in zwei Jahren ein Erfolgsbericht über den Einsatz der Section Control vorgelegt wird.

Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der heute zu beschließenden No­velle der Straßenverkehrsordnung wird, wie ich meine, ein wichtiger Beitrag zur Ver­kehrssicherheit geleistet, und die Verkehrssicherheit liegt uns allen am Herzen. – Ich danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.11


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. 4 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


22.11.13

Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Das BZÖ steht für Sicherheit, das heißt, alles, was Sicherheit verkörpert, wird von uns unterstützt. Deshalb unterstützen wir auch diese Straßenver­kehrsordnung und Kraftfahrgesetzänderung, da darin Maßnahmen beinhaltet sind, die die Sicherheit verbessern sollen.

Was wir allerdings nicht wollen, ist das Abkassieren bei unseren Staatsbürgern und das Laufenlassen der Nichtstaatsbürger beziehungsweise der Ausländer. Hier sehe ich ein wenig eine Schieflage, die vom Verkehrsministerium noch verbessert werden sollte.

Wir haben in der letzten Zeit auch über die Medien mitbekommen, dass zirka 80 Pro­zent der mit diesen Section-Control-Geräten beziehungsweise fix montierten Verkehrs­kameras Geblitzten keine Strafe bezahlen müssen, da sie im Ausland wohnhaft sind, das Fahrzeug dort zugelassen ist und Österreich mit diesen Staaten entweder keine Abkommen hat oder diese nicht vollzogen werden.

Ich hätte hier an die Frau Bundesministerin den Wunsch, dass österreichische Staats­bürger, die im Ausland eine Übertretung begangen haben, nur dann bestraft werden, wenn auch die Staatsbürger dieser Länder in Österreich Strafe zahlen. Das wäre, glau­be ich, ein wichtiger Punkt in Richtung mehr Fairness. (Beifall beim BZÖ.)

Es wurde auch schon angesprochen, dass die Datensicherheit oder der Datenschutz ein wichtiges Thema ist. Diese Verkehrskameras ermöglichen sicher auch einen Miss­brauch, aber es ist, glaube ich, in diesem Gesetz dafür Sorge getragen worden, dass dieser Missbrauch nicht funktionieren kann. Es kann nämlich nicht sein – nehmen wir ein einfaches Beispiel aus der Praxis –, dass, wenn ich eine Bekannte mit dem Auto mitnehme und ich geblitzt werde, dann das Foto, auf dem eine Frau neben mir sitzt, zu mir nach Hause geschickt wird. Wenn meine Gattin das in die Finger bekommt, glaube ich, haben wir ein gewisses Problem. – Bei mir wird es nicht so sein, aber der eine oder andere könnte in diese Lage kommen. (Heiterkeit. – Beifall beim BZÖ.)

Meine Damen und Herren! Alles in allem ist diese Änderung notwendig, denn sie unter­stützt die Sicherheit. Es ist wichtig, dass die Verkehrskameras aber nur dort eingesetzt werden, wo sich wirklich Gefahrenstellen befinden. Es sollte das kein Abkassieren sein.

 


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