Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 266

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Da kann es dann natürlich zu Vorfällen kommen, weil ja das Interesse des Innenres­sorts relativ groß ist, wie wir ja schon gehört haben, die Videoüberwachung nicht nur wegen der Verkehrssicherheit in Anspruch zu nehmen, sondern da auch sozusagen Nebenaspekte mit einzuführen, über die Verkehrssicherheitsaspekte sozusagen Ge­samtüberwachungssysteme zu installieren.

Deswegen bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, umgehend einen Vorschlag für die datenschutz­rechtliche Sanierung der 22. StVO-Novelle vorzulegen.

Dieser Vorschlag muss insbesondere folgende Punkte umfassen:

die Ergänzung der fehlenden Bestimmungen für die Löschung der in den §§ 98a, 98b, 98c, 98d und 98e genannten Regelungen;

eine Neuformulierung von § 98c Abs. 3 letzter Satz, die logisch schlüssig und praktisch vollziehbar ist;

eine logisch schlüssige Neuformulierung des in sich widersprüchlichen § 98f Abs. 2;

eine Neuformulierung der in § 98e Abs. 2 und 3 enthaltenen, viel zu unbestimmten For­mulierungen „Verwendung für nachfolgende Verwaltungsstrafverfahren“ und „eines nachfolgenden Ermittlungsverfahrens“.

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Das muss detaillierter und korrekter formuliert werden, damit datenschutzrechtliche Be­denken endlich zerstreut werden können und wir mit dieser StVO-Novelle einen weite­ren Schritt in Richtung Verkehrs- und Datensicherheit vorankommen.

Ein zweiter Aspekt, Frau Ministerin – mein Vorredner, Kollege Ferdinand Maier von der ÖVP hat ja schon darauf hingewiesen –: Uns liegt auch die Sicherheit und die Möglich­keit, Radfahren attraktiver zu gestalten, sehr am Herzen. Frau Ministerin, Sie wissen ja, auch Ihr Ressort soll etwas zum Klimaschutz beitragen. Die Forcierung des Radfahr­verkehrs ist ein eminenter Beitrag zum Klimaschutz. 50 Prozent aller Fahrten sind unter fünf Kilometer und können daher auch locker mit dem Rad bewältigt werden, nur: Da müssen die Rahmenbedingungen stimmen, und zwar auch in der StVO.

Da sind wir einer Meinung mit Landeshauptleuten, da sind wir einer Meinung mit dem Städtebund, der diese Änderungen der StVO im Hinblick auf Attraktivierung für Radfah­rerInnen und FußgängerInnen auch immer wieder eingefordert hat.

Deshalb ein zweiter Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, durch zügige Verbesserungen für Radfahren und Zufußgehen in der StVO zu mehr Verkehrssicherheit beizutragen, und insbesondere

1. umgehend einen Vorschlag zur Aufhebung der Radwegebenützungspflicht im Orts­gebiet und der Sondervorrangregelung für den Radfahrverkehr vorzulegen, wie seit Jahren in diversen Regierungspapieren enthalten, auf Expertenebene als zielführend außer Streit gestellt und nun vom Städtebund gefordert;

 


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