Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 272

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Wo bleiben Grauzonen in dem Ganzen? – Es gibt noch immer Nebel über den Richt­linien für Privatsheriffs. Jeder Bürgermeister kann, wenn er will, noch immer mit seinen Mannen sozusagen Raubrittertum spielen. Da würden wir uns klare Richtlinien wün­schen. (Abg. Hörl: Frechheit!)

Was uns noch fehlt, ist einfach die Sache mit den Vignetten für Wechselkennzeichen sowie Lösungen für Wechselkennzeichen zwischen Auto und Motorrad. Da schauen wir drauf, dass das nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben wird. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Hörl: Der beleidigte Bürgermeister! – Dafür gibt es jetzt aber einen Ordnungsruf?)

22.30


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Hakl. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


22.30.40

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­minister! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen etwas, das in Österreich wahrscheinlich niemandem sehr sympathisch ist, nämlich zum einen die Section Control, eine permanente Videoüberwachung über eine längere Strecke, wo zunächst jeder gefilmt wird – egal, ob er/sie eine Geschwindigkeitsübertretung begeht oder nicht.

Wir beschließen auch, dass Radarfotos von vorne angefertigt werden. Das jedenfalls nur für diejenigen, die wirklich zu schnell fahren; die anderen werden ja nicht geblitzt. Das alles vor dem Hintergrund, dass es den unbefriedigenden Zustand gibt, dass man auf Grund des deutschen Grundgesetzes und verfassungsgerichtlicher Entscheidun­gen in Deutschland gesagt hat, dass eine Lenkererhebung wie in Österreich nicht zu­lässig sei, da wird ein Menschenrecht verletzt, wenn ein Lenker sozusagen gegen sich selbst aussagen müsse.

Ich muss sagen, das man das nicht ganz von der Hand weisen kann, daher: Unter die­sem Gesichtspunkt ist es gut und richtig, dass aufgrund dieser Maßnahmen in Öster­reich in Hinkunft auch deutsche Raser gestraft werden können.

Ich bin wirklich froh darüber, dass diese Ausschussfeststellung – mir tut es auch leid, dass das nicht entsprechend deutlich im Gesetzestext steht – gemeinsam auf meine Initiative hin möglich war, nämlich dass diese Section Control nur dann und nur dort zum Einsatz kommt, wo es der Erhöhung der Verkehrssicherheit dient – und nicht, wie ich es in einzelnen Debattenbeiträgen gehört habe, überall dort, wo besonders viele Leute Geschwindigkeitsübertretungen begehen.

Es gibt nämlich durchaus Situationen, wo zwar eine Geschwindigkeitsübertretung statt­findet, jedoch niemand gefährdet wird. Das stammt noch aus der Zeit, als man keine flexiblen Geschwindigkeiten vorgeschrieben hat, so zum Beispiel mit Überkopfge­schwindigkeitsregelungen, wo es eben überall nur eine fixe Geschwindigkeit gegeben hat.

Wenn man in der Nacht, wo links und rechts niemand wohnt, irgendwann einmal 150 statt 130 km/h fährt, noch dazu auf einer geraden Strecke, dann ist es das nicht zu laut, dann ist es wahrscheinlich auch nicht gefährlich, stellt aber eine Verwaltungsüber­tretung dar, die jedoch aus meiner Sicht nicht rechtfertigt, dass das dann eine be­sonders stark und streng zu überwachende Strecke werden muss, sondern wo man eben – bei all den jetzigen technischen Möglichkeiten – flexibel sein kann.

Wir in Tirol sind ja diesbezüglich bereits gebrannte Kinder: Es gibt ein IG-Luft, und in Tirol fährt man de facto an 270 Tagen im Jahr, und zwar zu jeder Tages- und Nacht­zeit, zu der überhaupt Autofahrer unterwegs sind, einen Hunderter auf der Autobahn.


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