Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 273

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Bringen tut das erwiesenermaßen in Bezug auf die Luftgüte gar nichts. Und wenn heuer endlich einmal die Luft bei uns besser wird, dann liegt das daran, dass – bedau­erlicherweise aufgrund der Finanzkrise – 1 000 oder 1 500 Lkw am Tag weniger unter­wegs sind. Lkw dürfen nämlich auch noch alle 100 km/h fahren.

Jetzt, wie gesagt, sind es weniger Lkw, jetzt wird die Luft besser, aber: Bei uns wird eine Infrastruktur errichtet, die wahnsinnig teuer ist – wobei wir uns eigentlich nur noch Bundesstraßen leisten sollten.

Frau Bundesministerin, ich meine, auch das ist ein Einsatz von Mitteln, den wir uns eigentlich gar nicht leisten können. Unsere Autobahnen sollen Autobahnen bleiben! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

22.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Stauber. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


22.34.18

Abgeordneter Peter Stauber (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Die heute zu beschließende 22. Novelle der Straßenverkehrs­ordnung stellt einen wichtigen Schritt in Richtung mehr Sicherheit auf unseren Straßen dar. Viele Tote und Schwerverletzte im Straßenverkehr könnten verhindert werden, wenn seitens der Verkehrteilnehmer die Geschwindigkeitsbegrenzungen auch wirklich eingehalten würden.

Dass dem nicht so ist, wissen wir alle. Viele dieser schweren Unfälle werden eben von Rasern, von Dränglern und allen, die sich nicht an die StVO halten, hervorgerufen – und das nicht nur in unserem Heimatland Kärnten.

Daher fordert der Präventionsgedanke verstärkte Geschwindigkeitskontrollen, die auch für den Bereich der abschnittsbezogenen Geschwindigkeitsüberwachung, der soge­nannten Section Control, präzise geregelt werden. Und das hat nichts mit Abzocken zu tun, sondern soll einfach nur der erhöhten Sicherheit dienen.

Besonders wichtig erscheint mir, dass die vorliegende StVO-Novelle auch den von vie­len Bürgern geäußerten datenschutzrechtlichen Bedenken Rechnung trägt. Dies wird etwa dadurch gewährleistet, dass sehr restriktive Datenverwendungs- und -löschungs­regelungen zur Anwendung kommen.

Für die Zustimmung von uns Sozialdemokraten zu dieser Novelle ist es wesentlich, dass die aus festgestellten Übertretungsfällen gewonnenen personenbezogenen Daten ausschließlich für unmittelbar daran anschließende Verwaltungsstrafverfahren weiter­verwendet werden dürfen – und für sonst nichts. Dadurch wird jeder Missbrauch mit personenbezogenen Daten verhindert.

Damit sich Österreichs Medienlandschaft in Zukunft wohltuend von jener Großbritan­niens oder Deutschlands abhebt, werden auch alle technischen Maßnahmen ergriffen, um zu gewährleisten, dass Unbeteiligte, die auf den Fotos ersichtlich sind, unkenntlich gemacht und Daten von Dritten, die keine Verwaltungsübertretung begangen haben, sofort gelöscht werden. Auch diese Regelung dient also dem Schutz der Privatsphäre der beteiligten Personen.

Im Großen und Ganzen kann man sagen, dass diese 22. Straßenverkehrsordnungs-Novelle Österreichs Straßen sicherer machen wird und so hoffentlich manches Leid, das bisher eingetreten ist, in Hinkunft erspart bleibt – und das noch dazu bei höchsten datenschutzrechtlichen Anforderungen. – Danke. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.36

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite