Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Bundesministerin Bures. – Bitte, Frau Bundesministerin.
22.36
Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Meine Damen und Herren! Eigentlich wäre den Ausführungen meines Vorredners kaum etwas hinzuzufügen gewesen, aber, sehr geehrte Frau Präsidentin, Hohes Haus, ich glaube, es ist ganz wichtig, dass wir – eben mit diesem Initiativantrag des Hohen Hauses – ganz rasch auf eine VfGH-Entscheidung reagieren, wonach eine gesetzliche Grundlage in Österreich fehlt, nach der wir elektronische Einrichtungen für mehr Verkehrskontrolle – und damit für mehr Verkehrssicherheit – nützen können.
Es hat diese gesetzliche Grundlage gefehlt, dazu gibt es jetzt auch ein Urteil – und ich bin froh, dass mit diesem Initiativantrag rasch dafür gesorgt wird, dass es zu mehr Verkehrssicherheit in Österreich kommt, indem es Abstandsmessungen und Frontfotografie gibt, um auch rechtlich keine Lücken zu lassen, und dass wir weiterhin die Section Control nutzen könne.
Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist höchst an der Zeit – und ich habe aus allen Debattenbeiträgen bisher den Eindruck gewonnen, dass das einheitlich so gesehen wird –, dass Rasen, dass Drängeln auf Autobahnen und im Straßenverkehr keine Kavaliersdelikte mehr sind. Wir wissen ja, dass das höchste Unfallrisiko und die meisten Unfälle durch Rasen verursacht werden. Allein im Jahre 2007 sind 230 Menschen tödlich verunglückt, eben aufgrund des Fahrens mit überhöhter Geschwindigkeit.
Daher steht außer Zweifel, dass wir jetzt entsprechende Maßnahmen setzen müssen. Und mit dieser Novelle setzen wir einen ersten Schritt in die Richtung, dass wir mit Hilfe elektronischer Einrichtungen tatsächlich auch für mehr Verkehrssicherheit sorgen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich kann Ihnen versichern, dass mir auch in diesem Bereich der Datenschutz ein ganz wesentliches Anliegen ist.
Ich glaube, dass mit dieser Novelle auch viel erreicht wurde, was eine sofortige Löschung der Daten betrifft; auch was das Unkenntlichmachen auf Fotos betrifft. Einige Herren Abgeordnete haben ja das Beispiel mit der Beifahrerin gebracht, deren Fotos ja in Zukunft unkenntlich gemacht werden sollen. Dem Datenschutz haben wir hohes Augenmerk geschenkt und entsprechende Regelungen in diese Novelle aufgenommen. (Abg. Grosz: Die Scheidungsanwälte würde das sehr interessieren!)
Herr Abgeordneter, die Verkehrssicherheit ist sehr ernst zu nehmen – und Frau Abgeordnete Moser, da haben wir noch viele Maßnahmen zu setzen. Da lade ich alle dazu ein, dass es zu einer nächsten StVO-Novelle kommt, mit der wir einen weiteren Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten.
Wenn man den Datenschutz, wenn man die Unkenntlichmachung des Fotos der Beifahrerin – zu Recht! – wichtig nimmt, lade ich aber auch dazu ein, die Diskussion über den Datenschutz insgesamt ganz ernsthaft zu führen, auch wenn es dann um die Vorratsdatenspeicherung, um die Themenbereiche Telefon und Internet geht.
Ich finde, die Verkehrssicherheit und der Datenschutz müssen im Mittelpunkt stehen, und diese Novelle zeigt, beides ist vereinbar. Ich bin froh darüber, dass das Hohe Haus so rasch reagiert und wir dadurch für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen können. (Beifall bei der SPÖ.)
22.40
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Rädler zu Wort. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
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