Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 275

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22.40.28

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Frau Bundes­minister! Ich muss jetzt ein paar klare Worte zu Herrn Abgeordnetem Dr. Fichtenbauer und seinen Ausführungen betreffend meinen Schnurrbart verlieren. – Ihre Ahnung bestätigt sich: Ich habe nicht-österreichische Wurzeln, ich bekenne mich nicht zu Deutsch-Österreich, ich habe nicht gedient – aber ich bekenne mich zur Straßenver­kehrsordnung und ihrer 22. Novelle. (Allgemeine Heiterkeit. – Abg. Dr. Fichtenbauer: Es könnte schlimmer ausgehen!)

Es wurde sehr viel darüber gesprochen. Eine der wichtigsten Maßnahmen – auch aus ökologischer Sicht – ist, dass Section Control vorgenommen werden kann. Ich glaube, das ist gerade für Wien, für die A 2 und die Außenringautobahn, eine wichtige Maß­nahme, und sie sollte eigentlich auch die Zustimmung der Grünen finden.

Für mich von besonderer Bedeutung ist, dass wir uns in einer der nächsten Sitzungen des Verkehrsausschusses auch dem Thema der freiwilligen Einsatzkräfte widmen soll­ten, nämlich den Feuerwehren, aber auch dem Roten Kreuz. Da gibt es einige Forde­rungen, die noch unerledigt sind. – Ich denke nur an die Rettungsstraßen nach bun­desdeutschem Vorbild. Da könnten wir auch eine Regelung finden, dass bei Stauge­fahr zwischen der zweiten und dritten Spur solche Rettungsstraßen eingerichtet wer­den können.

Noch einen Problemkreis aus dem Bereich der Feuerwehren gibt es: Wir haben sehr viele Freiwillige bei den Feuerwehren, es stellt sich aber die grundsätzliche Problema­tik, dass die technische Ausrüstung bei den Feuerwehren immer besser wird und durch diesen Standard natürlich auch die Feuerwehrautos schwerer werden.

Der B-Führerschein erlaubt nur eine Einsatzmöglichkeit auf Autos von bis zu 3,5 Ton­nen, und wenn wir alle verpflichten, für den Einsatz den C-Führerschein zu machen, haben wir bald keine Freiwilligen mehr, die diese Dienste ausüben können. Das geht tief hinein, bis ins Gewerbe zu den Klein-Lkws. (Beifall bei der ÖVP.)

Da ist Änderungsbedarf vorhanden, dem sollten wir uns widmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

22.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Keck. 2 Mi­nuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


22.42.40

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsident! Frau Minister! Die 22. StVO-No­velle umfasst die Methode der Geschwindigkeitsmessung – abschnittsbezogen, punk­tuell oder durch Überwachung –, die Methode der Abstandsmessung, die Methode der Überwachung aus Fahrzeugen – zum Beispiel durch Zivilstreifen – und die Methode der Verkehrsüberwachung mit Bildübertragung beziehungsweise Aufnahme durch Ka­meras.

Zusätzlich enthält sie die Regelung, welche zulässigen Einsatzzwecke es gibt, die No­minierung der datenschutzrechtlichen Anforderungen und die Erlaubnis der Frontfoto­grafie. Und genau die Erlaubnis der Frontfotografie ist es, mit der ich mich beschäftigen möchte.

Kollege Hagen hat das Beispiel angeführt, dass es zu Hause Probleme geben könnte, wenn irgendjemand seinen Partner betrügt und dann im Auto fährt, die Geschwindig­keitsbeschränkung überschreitet und geblitzt wird. – Lieber Kollege Hagen! Ich möchte dir nur eines sagen: Wenn jemand seinen Partner betrügt und sich dabei noch so blöd anstellt und die Geschwindigkeit überschreitet, dass er geblitzt wird, dann gebührt es


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