Präsident Fritz Neugebauer: Der Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Petzner, Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entfall des Wahlkampfprivilegs der Dienstfreistellung für Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer, Landeslehrer, wie auch Beamte eingebracht im Zuge der Debatte zum TOP 30 Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 425/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Europawahlordnung und das Europa-Wählerevidenzgesetz geändert werden
Im Gegensatz zu jenen Personen, welche sich, aus dem Kreis der Privatwirtschaft kommend, entschließen, sich um das Amt des Bundespräsidenten oder um ein Mandat im Nationalrat, im Europäischen Parlament oder in einem Landtag zu bewerben, haben Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer, Landeslehrer, wie auch Beamte einen kleinen Startvorteil. Entsprechend den für sie geltenden Bestimmungen ist ihnen nämlich ab der Einbringung des Wahlvorschlages bei der zuständigen Wahlbehörde bis zur Bekanntgabe des amtlichen Wahlergebnisses die erforderliche freie Zeit zu gewähren (vgl. hiezu näher: Art. 23b und 59a B-VG, § 18 BDG 1979, § 15 Land- und forstwirtschaftliches Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und § 15 Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz).
Da es sich auch negativ auf die Ausbildung der Schülerinnen und Schüler auswirkt, wenn deren gewohnte Lehrer mehrere Wochen lang nicht anwesend sind, und da es weiters zusätzlich im laufenden Schulbetrieb die Schwierigkeit mit sich bringt, dass man für diese Wochen Ersatzlehrer suchen muss, stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche sicherstellt, dass das Wahlkampfprivileg der Dienstfreistellung für land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer, Landeslehrer, wie auch Beamte beseitigt wird.“
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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Kollege Donabauer. – Bitte.
23.52
Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich denke, dass jetzt nicht e-Voting debattiert und beschlossen wird, sondern vielmehr die Briefwahl. Wir haben sie vor einem Jahr gesetzlich eingeführt; sie hat sich auch in der Zwischenzeit bewährt. Natürlich gibt es notwendige Adaptierungen. Mit dieser Vorlage wollen wir gerade auf die Europawahl bezogen diese Adaptierung, Novellierung durchführen.
Wir können davon ausgehen, dass etwa 5 Prozent der Wähler davon Gebrauch machen. In einer mobilen Gesellschaft ist das einfach notwendig. Ich denke, dass wir Erfahrungswerte sammeln sollen, und wenn es dort oder da irgendwelche Fehlentwicklungen gibt, sollen die auch abgestellt werden. Deshalb kann man nicht grundsätzlich
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