Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 303

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gegen die Briefwahl sein, ich halte das für einen vollkommen falschen Ansatz. Ich kann Ihnen das auch damit begründen, dass sich zurzeit etwa zwölf Länder der Europäi­schen Union intensiv mit der Einführung der Briefwahl auseinandersetzen; zwei Länder führen bereits die Briefwahl durch.

Alle Details bezüglich der Unterschriftleistung, der Abgabetermine und der Portokosten sind von meinen geschätzten Vorrednern bereits erwähnt worden. Eines sei vielleicht noch ergänzend angemerkt: Die Auflagepflicht der Wählerverzeichnisse an Sonntagen entfällt. Es muss nur ausreichend Zeit geboten sein, dass in die Wählerverzeichnisse Einsicht genommen werden kann. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)

23.52


Präsident Fritz Neugebauer: Kollege Herbert ist der Nächste. – Bitte.

 


23.53.54

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der hier in Rede stehende Antrag betreffend Änderung zur EU-Wahl ist wahrlich äußerst bedenklich, ich würde sogar sagen, verfassungsmäßig fahrlässig. Er ermöglicht nämlich ein absolut manipulatives Wahlverhalten mittels der Briefwahl, und Bedenken hinsichtlich der Ausübung einer freien, geheimen, persönlichen und unmittelbaren Wahl sind absolut gerechtfertigt.

Warum ist das so? – Der vorliegende beziehungsweise in Rede stehende Antrag er­möglicht es nämlich, dass künftig die Stimmabgabe per Briefwahl auch nach dem Schließen der Wahllokale stattfindet. Es wird nicht mehr nachvollziehbar sein, wann und wo ein Wähler seine Stimme per Briefwahl tatsächlich abgegeben hat.

Die vorgesehene eidesstattliche Erklärung, dass die Briefwahlkarte ordnungsgemäß, zeitgerecht, unbeobachtet und unbeeinflusst und vor dem Schließen des letzten Wahllokals ausgefüllt wurde, scheint kaum ein taugliches Mittel zu sein, um Manipula­tionen und Missbrauch auszuschließen. Es gibt nämlich keine Sicherheit, dass die in der eidesstattlichen Erklärung gemachten Angaben auch tatsächlich stimmen, und das kann auch nicht überprüft werden. Daher sind unsere Bedenken, die hier am Redner­pult zuvor schon von Mag. Stefan angesprochen wurden, nämlich dass dem Schum­meln bei der EU-Wahl Tür und Tor geöffnet sind, mehr als gerechtfertigt.

Dass namhafte Rechts- und Verfassungsexperten unsere Rechtsansicht in dieser Sa­che mittlerweile bestätigen, brauche ich nicht besonders zu erwähnen. Ich darf Sie da­her einladen, unserem Entschließungsantrag, dass Briefwahl nur mehr Wahlberechtig­ten ermöglicht werden soll, die sich im Ausland befinden und von dort ihre Stimme abgeben können, näherzutreten, und darf um Ihre diesbezügliche Unterstützung ersu­chen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

23.55


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Musiol. – Bitte.

 


23.55.48

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Für die Briefwahl kann man sein, man kann aber auch dagegen sein – es gibt für beides gute Gründe. Was Sie hier anführen, Herr Kollege Stefan, hat nichts Grundsätzliches mit der Briefwahl zu tun, sondern ist eine Frage des Praktikablen.

Wir wissen von der Nationalratswahl her, dass 7 Prozent der Wahlkarten nichtig waren, weil Menschen offensichtlich vergessen haben, Datum und Uhrzeit auszufüllen. Dass hier Abhilfe geschaffen wird, trifft auf unsere Zustimmung, und daher werden wir dieser Änderung zustimmen, wiewohl wir zugeben, dass man natürlich über die Frage der


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