Briefwahl insgesamt diskutieren kann. Ihr Antrag ist aber auch sehr unpraktikabel gestaltet, denn zeigen Sie mir einmal – vor allem in Österreich, wo ja ein Postamt nach dem anderen schließt, oder auch in anderen Staaten –, wo die Menschen Vertretungsbehörden oder Postämter vorfinden, die 24 Stunden vor Öffnung der Wahllokale geöffnet haben, damit sie sich dort einen Poststempel abholen können.
Der Intention nach verstehen wir Ihren Antrag, dem können wir auch nähertreten. Natürlich kann man und sollten wir darüber diskutieren, die Möglichkeit der Abgabe der Stimme nach Bekanntgabe des ersten Ergebnisses zu beseitigen. Natürlich sollten wir darüber nachdenken, wie die Menschen, die ihre Stimme abgeben, sichergestellt bekommen können, dass ihre Stimme eingelangt ist. Über all diese Dinge würden wir gerne diskutieren, aber der von Ihnen vorgelegte Vorschlag mit den 24 Stunden vor Öffnung der Wahl ist nicht praktikabel; erst recht nicht in Zeiten schließender Postämter.
Die Briefwahl ist eine Frage, die entschieden werden muss vor dem Hintergrund Modernisierung, Anpassung an moderne Zeiten, Modernität, Mobilität versus Grundsätze des Wahlrechts, die Sie ja schon ausgeführt haben. Das betrifft nicht nur die Briefwahl, sondern auch das Internetvoting – fälschlicherweise als e-Voting bezeichnet –, das bei der nächsten ÖH-Wahl zum Einsatz kommen soll.
Wir wissen, dass die Wahlkommission der Uni Wien zurückgetreten ist, weil sie die Rechtmäßigkeit der Durchführung der Wahl nicht garantieren kann. Den Medien ist zu entnehmen, dass alle Fraktionen mit Ausnahme der ÖVP und allen voran des Wissenschaftsministers Hahn der Durchführung des e-Voting bei der ÖH-Wahl im Mai skeptisch gegenüberstehen. Und wir, gemeinsam mit den grün-alternativen StudentInnen, werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um diesen möglicherweise undemokratischen Prozessen entgegenzutreten.
Herr Kollege Wittmann, eine Anregung noch: Machen Sie nicht den Wählerinnen und Wählern, sondern zunächst einmal Ihren RegierungskollegInnen klar, dass es sich nicht um ein Voting für „Dancing Stars“, sondern um eine ÖH-Wahl, sprich um die Wahl der StudentInnenvertretung auf den Universitäten handelt! (Abg. Grosz: Der Unterschied ist da nicht besonders groß!) – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
23.58
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. – Bitte.
23.58
Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Wahlbeteiligung ist ein ganz wichtiger Indikator für das demokratische Bewusstsein in einem Land, und dass die Wahlbeteiligung bei allen Wahlgängen zu wünschen übrig lässt, ist eine bekannte und besorgniserregende Tatsache, nicht nur bei uns, sondern auch in anderen Staaten. Gerade bei der Wahl zum Europäischen Parlament dürfte diese Tatsache auch weiterhin zum Tragen kommen, nachdem die Wahlbeteiligung ja schon das letzte Mal beschämend niedrig war. Hier durch organisatorische Maßnahmen gegenzusteuern ist ein Gebot der Stunde.
Die Stimmabgabe soll den Wahlberechtigten so einfach wie möglich gemacht werden, ohne die wesentlichen Wahlprinzipien auszuhöhlen. Zumindest durch diese Novellierung geschieht das sicherlich nicht, nicht durch die geringfügigen Änderungen, die Kollege Wittmann soeben schon eingehend dargestellt hat. Ziel dieser Novellierung ist es, die Inanspruchnahme des Wahlrechts wesentlich zu erleichtern, und ich ersuche Sie daher um Ihre Zustimmung und auch ansonsten um Ihre Beiträge, das demokratische
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