Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 305

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Bewusstsein und das Europabewusstsein zu erhöhen. – Danke. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)

0.00


Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Dr. Sonnber­ger. – Bitte.

 


0.00.44

Abgeordneter Dr. Peter Sonnberger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Hohes Haus! Die Vorrednerin hat es erwähnt, die Wahlbeteiligungen ge­hen eher zurück, und eine einfache Briefwahl ist ein Bürgerservice und soll letztendlich auch die Wahlbeteiligung heben.

Schon für die letzte Nationalratswahl wurde die Möglichkeit zur Briefwahl ausgeweitet und von der Bevölkerung eigentlich sehr gut angenommen. 7 Prozent der Briefwahl­stimmen waren jedoch ungültig – dies vor allem wegen Verletzung von formalen Er­fordernissen beim Ausfüllen der Wahlkarte, weil das Datum oder die Uhrzeit gefehlt hat, oder weil die Wahlkarte nicht auf dem Postweg übermittelt wurde.

Die Europawahlordnung wird hinsichtlich dieser Formalerfordernisse vereinfacht. Ich gehe davon aus, dass der Anteil an ungültigen Briefwahlstimmen wesentlich vermin­dert werden kann. Datum, Ort, Uhrzeit können in Zukunft entfallen, es reicht eine eidesstattliche Erklärung. Es muss nicht der Postweg sein, und wenn der Postweg ge­wählt wird, zahlt der Bund das Porto. Ich meine, dass in Zukunft Verbesserungen in ähnlicher Richtung auch in der Nationalratswahlordnung zu treffen sein werden. (Beifall bei der ÖVP.)

0.02


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Dr. Fekter. – Bitte.

 


0.02.05

Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Bei der Nationalratswahl 2008 konnten 28 080 Wahlkarten nicht berücksichtigt werden; in etwa bei der Hälfte davon fehlte beispielsweise das Da­tum. Daher ist die jetzige Novelle eine Möglichkeit, die Fehleranfälligkeit zu verringern und die Briefwahl bürgerfreundlicher zu gestalten. Das heißt: Entfall der Angabe von Ort, Datum und Zeit.

Zweitens, es ist schon erwähnt worden, dass man die Wahlkarte nicht mehr aus­schließlich mit der Post an die Wahlbehörde zustellen darf, sondern dass man bei­spielsweise auch selbst diese Karte zur Wahlbehörde bringen kann. Noch nicht er­wähnt wurde, dass mit dieser Novelle pro futuro der Bund auch die Portokosten für diese Briefwahl übernimmt, weil von vielen doch nicht verstanden worden ist, dass sie eine Marke draufpicken sollen, wenn sie ihr demokratisches Recht ausüben. Ich halte diese Regelung auch für bürgerfreundlicher.

Erwähnen möchte ich noch, dass wir mit dieser Novelle einem Wunsch des Gemeinde- und Städtebundes nachkommen, dass die Wählerevidenz am Sonntag nicht mehr offen haben soll. Es hat sich in der Praxis herausgestellt, dass das zwar mit sehr viel Kosten verbunden war, aber niemand am Sonntag dieses Recht in Anspruch genom­men hat. Daher wird das in Zukunft entfallen.

In dieser Umsetzung ist die Debatte um die Frist, bis wann die Wahlkarten einlangen sollen, und deren Ergebnis noch nicht eingearbeitet. Hier wurde die 8-Tage-Frist beibe­halten. Es ist so, dass man mit der Beibehaltung dieser Frist allen Wählerinnen und Wählern die gleichen Möglichkeiten für ihre Wahlentscheidung geben möchte und si-


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