Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 322

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Präsident Fritz Neugebauer: Wir gelangen nun zum 36. Punkt der Tagesordnung und gehen sogleich in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist als Erster der Antragsteller. – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Haim­buchner. (Abg. Dr. Jarolim: Das war eine erschütternde Rede, Kollege Stadler! – Abg. Scheibner: Kollege Jarolim ist aufgewacht! – Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)

 


0.58.47

Abgeordneter Mag. Dr. Manfred Haimbuchner (FPÖ): Herr Präsident! Es freut mich, dass zu dieser Uhrzeit wieder alle munter sind. Nun kommen wir zu einem anderen Thema, zu einem Antrag unsererseits zur Änderung des Bundes-Verfassungsgeset­zes.

Die Kontrolle unserer Verwaltung ist der Freiheitlichen Partei – aber ich glaube, auch anderen Parteien in diesem Hohen Haus – ein großes Anliegen. Bei allen möglichen Gelegenheiten wird die Arbeit des Rechnungshofes gelobt, wird die Arbeit der Mitarbei­ter des Rechnungshofes gelobt. Aber es gibt auch viele Anregungen seitens des Rech­nungshofpräsidenten und seitens der Mitarbeiter des Rechnungshofes, was die Kon­trolle anbelangt, insbesondere was die prozentuelle Bestimmung von 50 anbelangt.

Wir beantragen, dass der Rechnungshof in Zukunft auch Unternehmungen kontrollie­ren kann, an denen der Bund oder andere Rechtsträger, die der Rechnungshofkon­trolle unterliegen, nur mit 25 Prozent beteiligt sind. Weiters wird beantragt, dass in all jenen Bereichen, in denen die Republik Haftungen übernimmt, Darlehen gibt oder Aus­fallshaftungen übernimmt, ebenfalls die Kontrolle gegeben ist. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Der Grund hiefür ist ganz einfach der, dass sich hier in den letzten Jahrzehnten einiges geändert hat. Es war eigentlich bereits in den siebziger Jahren angedacht, eine wei­tergehende Kontrolle einzuführen; aus verschiedensten Gründen ist das damals nicht erfolgt. Wenn man jedenfalls den internationalen Vergleich anstellt, dann zeigt sich, dass bei Beteiligungen von mindestens 25 Prozent eine Kontrolle gerechtfertigt sein sollte. Man sollte meines Erachtens eigentlich so weit gehen, dass überall dort, wo Steuergeld verwendet wird, dass überall dort, wo 1 € an Steuergeld fließt, auch die Kontrolle durch die Republik Österreich oder die Kontrolle durch den Rechnungshof gewährleistet ist.

Weiters ist es uns ein Anliegen, dass auch die gemeinnützigen Bauvereinigungen kon­trolliert werden dürfen. Immerhin erhalten diese jährlich Förderungen in Milliardenhöhe.

Ein weiterer Punkt ist die Kontrolle der Gemeinden. Wie wir wissen, darf der Rech­nungshof derzeit nur jene Gemeinden kontrollieren, die mehr als 20 000 Einwohner ha­ben; die anderen Gemeinden unterliegen verschiedenen anderen Kontrollmechanis­men der Gemeindeaufsicht. Ich weiß, dass das immer ein großes Thema ist, aber es ist vor allem leider Gottes eine sehr verpolitisierte Aufsicht. Hier wäre es auch ein An­liegen seitens des Rechnungshofes, dass man lückenlos kontrollieren kann. Es handelt sich hier um einen Betrag von weit über 10 Milliarden €, und es ist eigentlich nicht ver­ständlich, warum man sich vor allem seitens der Großparteien weigert, hier eine ent­sprechende Kontrolle einzuführen.

In dem Sinne – die Zeit ist schon sehr vorgeschritten –, dass es sich hier größtenteils um Vorschläge handelt, die der Rechnungshof selbst gemacht hat, ersuche ich Sie, dass wir vernünftig darüber diskutieren und dass wir der echten Kontrolle eine Chance geben. Kontrolle – das ist ja schon letztes Mal im Rechnungshofausschuss diskutiert worden – ist nichts Negatives, Kontrolle ist für viele etwas Positives. Viele wären froh, würden sie ordentlich von einem Rechnungshof kontrolliert werden, weil der Rech­nungshof auch immer für gute Anregungen zur Verfügung steht.

 


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