Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 329

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Nochmals: Es muss jetzt gehandelt werden, und wir wollen auch, dass Bund bezie­hungsweise Umweltminister die nötigen Kompetenzen dafür haben. Daher: Wir brau­chen diese Bedarfskompetenz, um auch die vorhin angesprochene Energieeffizienz in das Betriebsanlagenrecht integrieren zu können, um zum Beispiel auch einen bundes­weit einheitlichen Wärmeschutzstandard in die Bauordnungen integrieren zu können; die bis jetzt gängigen Artikel-15a-Vereinbarungen haben leider nicht die nötigen Wir­kungen im Bereich Klimaschutz gezeigt.

Eine Bedarfskompetenz ist also aus unserer Sicht notwendig, um rasch und effizient auch Klimaschutzmaßnahmen umsetzen zu können. – Unabhängig davon muss der Bund aber natürlich auch Maßnahmen in seinem eigenen Bereich tätigen, mit denen er schon jetzt beginnen kann. Ich denke da etwa an eine Sanierungsoffensive bei öffent­lichen Gebäuden, an ökologische Aspekte im Vergabegesetz oder auch an Leitfäden bezüglich ökologischer Beschaffung.

Das alles sollte der Bund sofort tun, noch vor Einführung einer Bedarfskompetenz, um mit positivem Beispiel voranzugehen und um auch Zeichen gegenüber den Ländern zu setzen, um diese ins Boot zu holen, gemeinsame Aktivitäten starten und diese Be­darfskompetenz letztlich dann auch umsetzen zu können. So können zielgerichtete und erfolgreiche Klimaschutzmaßnahmen getätigt werden. – Danke. (Beifall bei den Grü­nen.)

1.23


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Bayr. Gewünschte Redezeit: 1 Minute. – Bitte.

 


1.23.38

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, die Bedarfskompetenz des Bundes ist wahrscheinlich der unumstrittenste Puzzlestein in einem bundesweiten Klimaschutzgesetz. Auch das Grabenwarter/Lang-Gutachten gibt einen sehr deutlichen Fingerzeig in diese Richtung, und alle bis jetzt kursierenden Vor­schläge zu einem diesbezüglichen Gesetz enthalten auch so eine Bedarfskompetenz. Ich glaube, dass es trotzdem Sinn macht, zu warten, bis man das Gesetz an sich auf dem Tisch hat, dass man dann auch parallel dazu die Verfassungsänderung diesbe­züglich beschließt. Es macht nämlich nur dann Sinn, wenn man weiß, wie das eine ausschaut, dass man das andere mit beschließt. Ich glaube auch, dass es vor allem darauf ankommen wird, dass man die anderen Stakeholder, die in der Frage des Klimaschutzes relevant sind, wie die Länder, wie die anderen Ministerien und sonstige, von vornherein mit einbezieht.

Das Bauen eines bundesweiten Klimaschutzgesetzes wird uns im Jahr 2009 ziemlich beschäftigen, das ist keine einfache Aufgabe. Das wissen wir alle. Nur dann jedoch, wenn wir die Vorarbeiten wirklich ordentlich erledigen, wird es ein sinnvolles Bundes­klimaschutzgesetz geben, und ich hoffe, dass wir da alle gemeinsam in diesem Jahr etwas Sinnvolles, Konstruktives zustande bringen werden. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

1.24


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Höllerer. Ge­wünschte Redezeit: 1 Minute. – Bitte.

 


1.24.57

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Die Frau Kollegin Brunner hat bereits aufgezeigt, dass im Vorjahr vom jetzigen Vizekanzler, damaligen Bundesminister Pröll bereits ein Bundesklimaschutzgesetz auf den Weg gebracht und in Begutachtung geschickt wurde. Darin war auch vorgesehen, den Umweltschutz in


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