Das sind die Wege, die man beschreiten sollte, statt mit diesen Regulativen zu arbeiten, die außer Bürokratie und Aufwand in Summe wenig bringen, um wirklich energieeffizient zu werden. (Beifall beim BZÖ.)
Das heißt, auf den Punkt gebracht: Der Antrag ist gut gemeint, aber schlecht gemacht, denn das ist letztlich ein Wirtschaftsbehinderungs- und Verwaltungsaufblähungsgesetz – und das ohne Nutzen. (Beifall beim BZÖ.)
1.19
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hörl. Gewünschte Redezeit: 1 Minute. – Bitte.
1.19
Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf mich beim Abgeordneten Mag. Stadler für die Staatsbürgerschafts- und Deutsch-Nachhilfe herzlich bedanken.
Ihnen, Frau Abgeordnete Mag. Brunner, möchte ich sagen: Sie haben vollkommen recht, ja, wir alle wollen Energieeffizienz! Nur: Wenn Sie Energieeffizienz sagen, dann meinen Sie in Wirklichkeit Bürokratie, Verkomplizierung der Verfahren und wollen damit eigentlich eine wirtschaftliche Weiterentwicklung in Form von Modernisierung, in Form von moderneren Werken behindern. Und das ist abzulehnen! Ich glaube, wir werden darüber noch viel zu diskutieren haben. (Beifall bei der ÖVP.)
1.20
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Ich weise den Antrag 296/A dem Umweltausschuss zu.
Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (297/A)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 38. Punkt der Tagesordnung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Das Wort erhält als Erste die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Mag. Brunner. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.
1.21
Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich habe es vorhin angesprochen: Österreich hinkt bei der Erfüllung der Treibhausgas-Reduktionsziele hinterher. Daher: Es bleibt keine Zeit mehr, die Verantwortung ab- beziehungsweise die Verantwortung zwischen Bund und Ländern hin und her zu schieben. Jetzt muss gehandelt werden!
Es wurde ja bereits angesprochen: Auf Bundesebene fehlen die entsprechenden Kompetenzen: Es gibt weder eine Energiekompetenz noch eine umfassende Umweltschutzkompetenz in unserer Bundesverfassung. Nicht zuletzt deswegen sprechen wir von einer notwendigen Bedarfskompetenz; eine solche hat ja auch bereits der frühere Umweltminister Pröll vorgeschlagen; leider war er da nicht sehr erfolgreich. Jedenfalls: Seit Juni vergangenen Jahres hat man nicht mehr sehr viel davon von Ihnen gehört. (Abg. Großruck: Na ja, wir schon!)
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