Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 328

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Das sind die Wege, die man beschreiten sollte, statt mit diesen Regulativen zu arbei­ten, die außer Bürokratie und Aufwand in Summe wenig bringen, um wirklich energie­effizient zu werden. (Beifall beim BZÖ.)

Das heißt, auf den Punkt gebracht: Der Antrag ist gut gemeint, aber schlecht gemacht, denn das ist letztlich ein Wirtschaftsbehinderungs- und Verwaltungsaufblähungsge­setz – und das ohne Nutzen. (Beifall beim BZÖ.)

1.19


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hörl. Ge­wünschte Redezeit: 1 Minute. – Bitte.

 


1.19.45

Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf mich beim Abgeordneten Mag. Stadler für die Staatsbürgerschafts- und Deutsch-Nach­hilfe herzlich bedanken.

Ihnen, Frau Abgeordnete Mag. Brunner, möchte ich sagen: Sie haben vollkommen recht, ja, wir alle wollen Energieeffizienz! Nur: Wenn Sie Energieeffizienz sagen, dann meinen Sie in Wirklichkeit Bürokratie, Verkomplizierung der Verfahren und wollen da­mit eigentlich eine wirtschaftliche Weiterentwicklung in Form von Modernisierung, in Form von moderneren Werken behindern. Und das ist abzulehnen! Ich glaube, wir wer­den darüber noch viel zu diskutieren haben. (Beifall bei der ÖVP.)

1.20


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 296/A dem Umweltausschuss zu.

01.20.3538. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (297/A)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 38. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält als Erste die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Mag. Brunner. Ge­wünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


1.21.02

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich habe es vorhin angesprochen: Österreich hinkt bei der Erfüllung der Treibhausgas-Re­duktionsziele hinterher. Daher: Es bleibt keine Zeit mehr, die Verantwortung ab- bezie­hungsweise die Verantwortung zwischen Bund und Ländern hin und her zu schieben. Jetzt muss gehandelt werden!

Es wurde ja bereits angesprochen: Auf Bundesebene fehlen die entsprechenden Kom­petenzen: Es gibt weder eine Energiekompetenz noch eine umfassende Umwelt­schutzkompetenz in unserer Bundesverfassung. Nicht zuletzt deswegen sprechen wir von einer notwendigen Bedarfskompetenz; eine solche hat ja auch bereits der frühere Umweltminister Pröll vorgeschlagen; leider war er da nicht sehr erfolgreich. Jedenfalls: Seit Juni vergangenen Jahres hat man nicht mehr sehr viel davon von Ihnen gehört. (Abg. Großruck: Na ja, wir schon!)

 


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