Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 330

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der Verfassung zu verankern. Und es war auch gleichzeitig eine Rahmengesetzgebung für alle umweltrelevanten Sektoren mit in diesem Gesetz beinhaltet. Genau darum geht es!

Es geht darum, dass die Kompetenzverteilung und die Zersplitterung der Kompetenzen die größte Herausforderung ist, um im Umweltbereich und im Klimabereich etwas um­setzen zu können. Daher müssen die Länder mit ins Boot geholt werden. Es müssen alle Sektoren am Verhandlungstisch mit dabei sein, um wirklich etwas weiterzubringen.

Das wird uns in der nächsten Zeit intensiv beschäftigen, aber ich bin davon überzeugt, dass wir die Verhandlungen auf einen guten Weg bringen können, wenn wir alle ge­meinsam daran arbeiten und wenn wir vor allem beste Überzeugungsarbeit leisten, da die Verantwortungsverteilung Richtung aller Sektoren und Richtung der Länder not­wendig ist. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

1.26


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Wid­mann. Gewünschte Redezeit: 1 Minute. – Bitte.

 


1.26.17

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich habe mir den Antrag der Grünen etwas näher angeschaut. Sie wollen den Artikel 11 der Bundesverfassung ändern, vergessen dabei aber auf den Artikel 12, in dem steht, „Bundessache ist die Gesetzgebung über die Grundsätze, Landessache die Erlassung von Ausführungsgesetzen und die Vollziehung in folgenden Angelegenhei­ten: 5. Elektrizitätswesen, soweit es nicht unter Artikel 10 fällt.“

Genau das war der Grund, warum im Jahre 2004 der § 77a Abs. 1 Z 2 der Gewerbe­ordnung aufgehoben wurde. Da ist nämlich schon drinnen gestanden, Energie soll effi­zient verwendet werden. Und das ist gefallen in diesem normalen Bundesgesetz, weil es der Verfassung widerspricht.

Mit Ihrem Konstrukt bringen Sie eine Konfusion in die Bundesverfassung hinein. Also es kommt einiges hinzu. Das eine war, dass es sachlich, inhaltlich der falsche Weg ist. Es ist zwar das Ziel das richtige, aber – das haben wir vorhin ohnehin schon bespro­chen – der Aufwand, den Sie damit verursachen, würde noch viele weitere Unterneh­mer abschrecken, zu investieren. Gerade in einer Zeit, in der wir eine Wirtschaftskrise durchleben, braucht man keine Energiekonzepte, die die Wirtschaft belasten. Wir brau­chen Unternehmer, die rasch investieren und Anlagen bauen können und die schon im Eigeninteresse ohnehin energieeffiziente Anlagen bauen werden. (Beifall beim BZÖ.)

Das ist der eine Punkt, und da können Sie mit dem Kopf schütteln, so viel Sie wollen, juristisch gesehen ist das ein „Topfen“ – ich hoffe, ich darf das sagen, Herr Präsident –, was Sie hier vorgelegt haben. „Unsinn“, „Blödsinn“ darf man ja im Parlament nicht sa­gen, aber dem Sinne nach ist es ein Unsinn, was Sie hier fabriziert haben, weil es auch verfassungsrechtlich nicht halten würde. (Beifall beim BZÖ.)

1.28


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 297/A dem Umweltausschuss zu.

01.28.39. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979,


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