Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 334

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umgesetzt wurde und ob es tatsächlich keine Alternativen zur Ausgliederung gegeben hat.

6). Aufklärung, ob die Besetzung von Führungspositionen in der Bundesbuchhaltungs­agentur nach fachlichen Eignungskriterien oder nur nach parteipolitischen Kriterien er­folgt ist.

7). Prüfung der Rolle des heutigen Geschäftsführers der Bundesbuchhaltungsagentur, der zuletzt als Aktenschwärzer des Bundesministeriums für Finanzen für den Euro­fighter-Untersuchungsausschuss bekannt geworden ist, im Zusammenhang mit der Aufklärung der aktuellen Betrugsaffäre.

8). Prüfung der Frage, ob und wann andere Einrichtungen des Bundes (z.B. Arbeits­marktservice, Finanzprokuratur ) Kenntnis von Malversationen im Bereich der Buchhal­tungsagentur bzw. bei Maßnahmenträgern des AMS (Fa. „Venetia“) erhalten haben und ob durch rechtzeitiges Handeln dieser und anderer Bundesstellen die aktuelle Be­trugsaffäre verhindert oder eingedämmt werden hätte können.

9). Prüfung der Frage, ob auch in anderen Bundesdienststellen ähnliche Sicherheits­lücken im Zahlungsverkehr existieren bzw. ob und wie diese Bundesdienststellen ihren Zahlungsverkehr durch interne und externe Kontrollmaßnahmen absichern.

Untersuchungsauftrag:

Der Untersuchungsausschuss soll durch die Anwendung aller in der VO-UA vorgese­henen Instrumente zum Untersuchungsgegenstand und durch Einsicht in sämtliche Akten, Verträge, Berichte, Protokolle und sonstige Unterlagen des Bundesministeriums für Finanzen, der Bundesbuchhaltungsagentur, der anderen Bundesministerien (be­züglich der Vorbereitung und Umsetzung der Ausgliederung), des damaligen Bun­desministeriums für Wirtschaft und Arbeit und jetzigen Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (als Aufsichtsbehörde des AMS) sowie anderer Dienststellen und Einrichtungen des Bundes und durch mündliche Befragungen von Auskunftspersonen im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand sämtliche Sachverhalte auf rechtliche und politische Verantwortlichkeiten prüfen.

Begründung:

Durch die Betrugs- und Veruntreuungsaffäre bei der Bundesbuchhaltungsagentur, die im Jänner 2009 zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien und zur Verhaftung meh­rerer Personen, darunter eines Bereichsleiters der Bundesbuchhaltungsagentur geführt hat, ist der Republik ein vorläufig bezifferbarer Schaden von 16,5 Millionen Euro durch Manipulationen beim Telebanking entstanden. Der Schaden, der der Republik und pri­vaten Personen durch Zahlungsbestätigungen der Bundesbuchhaltungsagentur ent­standen ist, ist noch nicht absehbar.

Es gibt ausreichende Hinweise darauf, dass Einrichtungen des Bundes schon Monate vor dem Platzen der Betrugsaffäre Kenntnisse von Malversationen hatten:

So wurde das AMS im November 2008 von vermutlich illegalen Überweisungen im Zu­sammenhang mit dem Schulungsträger „Venetia“ bzw. der Bundesbuchhaltungsagen­tur unter anderem durch die Steuerfahndung informiert. Das AMS hat daraufhin seine Aufsichtsbehörde, das damalige Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, infor­miert.

Im Dezember 2008 wurde bekannt, dass der Bereichsleiter der Bundesbuchhaltungs­agentur Forderungsbestätigungen für „Venetia“ (quasi Schuldscheine der Republik


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