Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 335

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bzw. des AMS) in Umlauf gebracht hat, wozu er keine Berechtigung hatte. Der neue Geschäftsführer erteilte ihm angeblich eine Weisung, die Ausstellung von Bestätigun­gen wurde allerdings nicht eingestellt.

Als Ende Jänner der Betrug bei der Buchhaltungsagentur öffentlich wurde, war das Bundesministerium für Finanzen zunächst nur darum bemüht, jede Verantwortung von sich zu weisen, da es sich bei der Buchhaltungsagentur um eine ausgegliederte Be­hörde handle. Dass das Bundesministerium die Aufsicht und auch das Weisungsrecht für die Agentur hat, wurde dabei vergessen.

Der Geschäftsführer der Buchhaltungsagentur sprach noch nach dem Platzen der Be­trugsaffäre, davon, dass das „System sicher“ sei und fügte hinzu, dass die interne Re­vision der Agentur „nur Systemfragen“ prüfe (orf.at, 31.1.09).

Mittlerweile haben sich die beteiligten Bundesdienststellen wieder auf „amtliches Schweigen“ (profil, 23.2.09) verständigt:

„Die Finanzprokuratur will nicht sagen, wie viele Verfahren anhängig sind; die Buchhal­tungsagentur kann nicht feststellen, wie viele Schuldscheine im Umlauf sind; und das Finanzministerium verweigert unter Verweis auf ein „laufendes Verfahren zum Krimi­nalfall“ den Kommentar.“

Untätigkeit, Schweigen, Schlampigkeit und fehlende Kontrolle haben den Betrugsfall bei der Bundesbuchhaltungsagentur möglich gemacht. Deshalb ist ein Untersuchungs­ausschuss und nicht Schweigen und Untätigkeit notwendig.

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten gemäß § 33 Abs 2 GOG, über diesen Antrag eine kurze Debatte durchzuführen.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gehen in die Debatte ein.

Im Sinne des § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit in dieser De­batte 5 Minuten, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Mi­nuten verfügt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Öllinger. Ich erteile es ihm hiemit.

 


1.36.54

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe, ich werde nicht 10 Minuten lang brauchen, um Ihnen das Anliegen auf Einset­zung eines Untersuchungsausschusses ausreichend zu begründen. So, wie ich die po­litische Lage einschätze – und das ist das eigentliche Problem –, werden Sie dem An­trag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses trotzdem nicht folgen, weil Sie einfach Probleme mit Untersuchungsausschüssen haben. Dabei böte gerade dieser Untersuchungsausschuss genügend Anlass und Gelegenheit, jenseits einer unmittel­baren parteipolitischen Polemik einige Fragen, die in der Republik beziehungsweise in der Verwaltung ganz offensichtlich dringend einer Lösung bedürfen, näher anzusehen.

Worum geht es? – Im Bereich der Bundesbuchhaltungsagentur war es ganz offensicht­lich möglich, seit dem Jahr 2005 – seit dem Jahr 2005! – Geldbeträge Stellen anzuwei­sen beziehungsweise weiterzugeben, die nicht befugte Empfänger dieser Beträge wa­ren und sein konnten, um es einmal so einfach zu sagen. – Das ist der eine Punkt.

 


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