Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 337

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macht. (Abg. Kopf: Es ist immer gefährlich, wenn einer am Anfang sagt, dass er die 10 Minuten nicht braucht!)

Was macht das Wirtschaftsministerium, und das ist jetzt, Herr Bartenstein, wie ich ver­mute, nicht Ihre persönliche Schuld? – Im Wirtschaftsministerium hat man mit der Buchhaltungsagentur telefoniert, mit Herrn W., und hat sich dort bestätigen lassen, dass alles in Ordnung ist. – Auf diese Art und Weise sind der Republik 16,5 Millionen € verloren gegangen! (Abg. Grillitsch: Viertelstunde!) – Wenn es Ihnen zu lange dauert, kann ich es gerne noch länger machen! Ich kann meine 10 Minuten ausschöpfen, kein Problem. (Abg. Grillitsch: Das tun Sie bereits! – Abg. Ing. Westenthaler: Sagen Sie, der Herr W., ist das der Herr Wiplinger?)

Der zweite Vorfall hat sich ebenfalls auf sehr interessante Weise abgespielt: Innerhalb der Bundesbuchhaltungsagentur wurde – damit wären wir auch wieder bei einem poli­tischem Faktum – durch Sie, Herr Molterer, ein neuer Geschäftsführer bestellt. (Abg. Grillitsch: Wir haben auch eine Überraschung für Sie, Herr Kollege!)

Dieser neue Geschäftsführer hat im November – Herr Brandl, der Name sagt Ihnen etwas –, als er das Amt angetreten hat, davon erfahren, dass Herr W. Bestätigungen ausstellt (Abg. Ing. Westenthaler: Wer ist das, der Herr W.?) und er hat ihm offensicht­lich per Weisung verboten, weiter Bestätigungen auszustellen – Forderungsbestätigun­gen, zu denen Herr W. nicht berechtigt war und auch Herr Brandl nicht berechtigt ge­wesen wäre. Herr Brandl hat das ja nicht gemacht, aber Herr W. (Abg. Ing. Westen­thaler: Sagen Sie, wer ist der Herr W.?), Herr Wiplinger, um den Namen zu sagen (Abg. Ing. Westenthaler: Ja!), hat das gemacht.

Aber Entschuldigung, Herr Molterer und meine sehr geehrten Damen und Herren, was ist da los? – Der Geschäftsführer der Bundesbuchhaltungsagentur sagt zum Abtei­lungsleiter: Du darfst keine weiteren solcher Forderungsbestätigungen ausstellen!, ob­wohl ihm und jedem anderen, auch Herrn Wiplinger, klar war, dass er sie nie ausstel­len hätte dürfen! Er ist nicht dazu befugt, Forderungsbestätigungen auszustellen!

Herr Wiplinger hat sich nicht daran gehalten, er hat weiter Forderungsbestätigungen ausgestellt und weiter Gelder abgebucht, und so sind bis zum Jänner diese insgesamt 16,5 Millionen € Schaden für die Republik entstanden. (Abg. Mag. Stadler: Wenn du jetzt noch roter Wiplinger sagst, dann passt die Rede! – Abg. Ing. Westenthaler: Von welcher Partei ist denn der W.?)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt stellt sich folgende Frage: Was hat die Interne Revision, die Kontrolle in der Bundesbuchhaltungsagentur, in dieser Zeit ge­macht? – Da haben wir nur einen Ansatzpunkt, nämlich eine Äußerung von Herrn Brandl. Er hat gesagt, die Interne Revision ist gar nicht dazu befugt, solche Fälle zu prüfen, sie darf nur systemische Prüfungen machen.

Der Rechnungshof hat festgestellt, dass es in der Buchhaltungsagentur schwere Si­cherheitslücken beim Buchungssystem gibt. Zwei große Lücken hat er festgestellt, eine davon wurde repariert, die zweite war und ist bis heute offen (Abg. Grillitsch: Wie lan­ge haben Sie noch vor, Herr Kollege?): Das ist der Umstand, dass, wenn schnell Geld verfügbar gemacht werden soll, das Geld über e-Banking abgerufen werden kann, über PIN- und TAN-Codes, und zwei Personen die Entscheidung treffen, in welcher Höhe Geldbeträge abgerufen werden können. (Abg. Grillitsch: Wie lange haben Sie noch vor zu reden?)

Diesen Umstand, nämlich dass zwei Personen über relativ große Beträge entscheiden können, gibt es nicht nur bei der Buchhaltungsagentur, den gibt es auch in anderen Bundesdienststellen! Wenn überall das Kontrollsystem so schleißig ist wie dort bezie­hungsweise die Buchhaltungsagentur und deren System der Verbuchung offensichtlich


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