Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 6, 7 bis 10, 11 bis 13, 16 und 17, 21 bis 24 sowie 28 und 29 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: In der Präsidialkonferenz wurde folgender Konsens erzielt: Es wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 122 Minuten, Freiheitliche 108 Minuten sowie BZÖ und Grüne je 95 Minuten.
Für die Zeit der Fernsehübertragung von 10.20 Uhr bis 13 Uhr wurde folgende Redezeitvereinbarung getroffen: eine RednerInnenrunde pro Fraktion mit je 10 Minuten, Finanzminister 15 Minuten, eine RednerInnenrunde pro Fraktion mit je 6 Minuten, Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen 7 Minuten, eine RednerInnenrunde pro Fraktion mit je 5 Minuten, eine RednerInnenrunde mit je 4 Minuten.
Da hier keine nähere Vereinbarung getroffen wurde, schlage ich vor, dass jede Rednerrunde mit dem Kontraredner oder der Kontrarednerin beginnt, da sonst die Durchführung der Reihenfolge nicht logisch erscheint.
Gibt es dagegen einen Einwand? – Das ist nicht der Fall. Dann werde ich das als Beschluss fassen.
Die den Vorsitz führende Präsidentin/der den Vorsitz führende Präsident verteilt vor Beginn der letzten Runde – nach Rücksprache mit den Klubvorsitzenden – die verbleibende Redezeit auf die fünf Fraktionen in der Weise, dass noch alle Fraktionen in der Fernsehzeit gleichmäßig zu Wort kommen.
Tatsächliche Berichtigungen werden erst nach Ende der Fernsehübertragung aufgerufen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich lasse über das von mir jetzt Verlesene plus jenem Teil, dass jede Rednerrunde/Rednerinnenrunde mit einem Kontraredner/einer Kontrarednerin beginnt, abstimmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (54 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird – Steuerreformgesetz 2009 (StRefG 2009) (124 d.B.)
2. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 5/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Absetzbarkeit von Spenden (125 d.B.)
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