Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 55

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Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 6, 7 bis 10, 11 bis 13, 16 und 17, 21 bis 24 sowie 28 und 29 der Tages­ordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: In der Präsidialkonferenz wurde folgender Kon­sens erzielt: Es wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 122 Minuten, Freiheitliche 108 Mi­nuten sowie BZÖ und Grüne je 95 Minuten.

Für die Zeit der Fernsehübertragung von 10.20 Uhr bis 13 Uhr wurde folgende Rede­zeitvereinbarung getroffen: eine RednerInnenrunde pro Fraktion mit je 10 Minuten, Fi­nanzminister 15 Minuten, eine RednerInnenrunde pro Fraktion mit je 6 Minuten, Staats­sekretär im Bundesministerium für Finanzen 7 Minuten, eine RednerInnenrunde pro Fraktion mit je 5 Minuten, eine RednerInnenrunde mit je 4 Minuten.

Da hier keine nähere Vereinbarung getroffen wurde, schlage ich vor, dass jede Red­nerrunde mit dem Kontraredner oder der Kontrarednerin beginnt, da sonst die Durch­führung der Reihenfolge nicht logisch erscheint.

Gibt es dagegen einen Einwand? – Das ist nicht der Fall. Dann werde ich das als Be­schluss fassen.

Die den Vorsitz führende Präsidentin/der den Vorsitz führende Präsident verteilt vor Beginn der letzten Runde – nach Rücksprache mit den Klubvorsitzenden – die verblei­bende Redezeit auf die fünf Fraktionen in der Weise, dass noch alle Fraktionen in der Fernsehzeit gleichmäßig zu Wort kommen.

Tatsächliche Berichtigungen werden erst nach Ende der Fernsehübertragung aufge­rufen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse über das von mir jetzt Verlesene plus jenem Teil, dass jede Rednerrun­de/Rednerinnenrunde mit einem Kontraredner/einer Kontrarednerin beginnt, abstim­men.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezüg­liches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.20.391. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (54 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird – Steuerreform­gesetz 2009 (StRefG 2009) (124 d.B.)

2. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 5/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Absetzbarkeit von Spen­den (125 d.B.)

 


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